Altersminderung – Immobilienwissen

Der Restwert einer Immobilie

Auch Immobilien werden älter! Man kann Häuser durch Instandhaltung und Modernisierung auf dem neuesten Stand halten. Dennoch geht man von einer begrenzten Lebenszeit einer Immobilie aus. Ein Immobilienmakler kann beispielsweise den Verkehrswert berechnen, indem er die Restnutzungsdauer und damit auch die Altersminderung berücksichtigt. Diese Berechnungen fließen dann letzendlich in die Wertermittlung und in den Kaufpreis mit ein.

Alterswertbestimmung nach Ross

Die Alterswertminderung wird aus den Gebäudenormalherstellungskosten errechnet. Es git zwei gebräuchliche Methoden die in der Praxis Anwendung finden. Es handelt sich hierbei um eine lineare und eine progressive Alterwertminderung (nach Ross), Bei der Berechnung nach Ross geht man davon aus, das ältere Gebäude schneller altern als jüngere Immobilien.

Alterswertminderung nach ImmoWertV

Die ImmoWertV berücksichtigt das Verhältnis von Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer der baulichen Anlagen. Die Wertminderung ist demnach regelmäßig und gleichmäßig. Bei der Wertermittlung der Immobilie findet diese Methode z.B. im Sachwertverfahren Anwendung.

Altersminderung – Wissen für Makler,etc.

Mit Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungen lässt sich die Restnutzungsdauer von Gebäuden wie z.B. einer Eigentumswohnung, einem Haus aber auch einer Villa oder andersartigen Luxusimmobilie erhöhen. Man geht normalerweise bei einer Immobilie, von einer Lebensdauer von etwa 80 Jahren aus. Sollte man in dieser Zeit keine der genannten Maßnahmen ergreifen um die Immobilie auf einen entsprechenden aktuellen Stand zu bringen, wird der Wert der Immobilie in dieser Zeit stark sinken. Denn abgesehen von alten Bädern, werden nach der Bauzeit oft auch Bauschäden, sowie Setzrisse, etc. erkennbar.

Restnutzungsdauer einer Immobilie

Die Restnutzungsdauer ist ebenfalls in der ImmoWertV geregelt. Sie ist die Zeit, in der die Immobilie bei einer „ordnungsgemäßen Bewirtschaftung“ noch etwa genutzt werden kann. Die Restnutzungsdauer fließt ebenfalls mit in die Wertermittlung der Immobilie mit ein und bestimmt somit auch den Kaufpreis.