Immobilienwissen – Mieterselbstauskunft

Als Besitzer von einem Mehrfamilienhaus werden Sie möglicherweise auch einzelne Wohnungen vermieten. Ein Verwalter kann sich um Ihre Belange kümmern aber auch der Eigentümer selbst. Jeder Wohnungseigentümer möchte für seine Immobilie einen netten, solventen und langjährigen Mieter finden. Als Makler ist bei dem Verkauf einer Immobilie daher auch immer von Interesse, ob ein Mietverhältnis besteht und in welcher Form. Der Immobilienmakler wird sich vor dem Verkauf einer solchen Wohnimmobilie, beispielsweise als Anlageobjekt, grundsätzlich alle relevanten Unterlagen zur Prüfung vorlegen lassen. Lesen Sie hier weiter: Immobilienwissen – Mieterselbstauskunft

Wenn Sie einen neuen Mieter suchen

Im Prinzip kann für jede Immobilie ein Mieter gesucht werden. Gerwerbe und Wohnimmbilien eignen sich gut zur Vermietung. Zu den Wohnobjekten zählt die Eigentumswohnung, das Einfamilienhaus, die Doppelhaushälfte, die Luxusimmobilie oder Villa. In der Gewerbevermietung kommt die Gewerbehalle, das Büro, ein Ladengeschäft aber auch eine Praxis in Betracht.

Für jede Immobilienart wird ein seriöser und zuverlässiger Mieter gewünscht. Möglichst lange sollte er das Objekt nutzen um Kosten zu sparen. Diese können sich im Mietausfall, Leerstand und Renovierungskosten begründen und es gilt, diese zu vermeiden.

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Wenn ein Mieter für eine Wohnung, eine Haus oder Gewerbe in Frage kommt, muss geprüft werden ob er sich diese auch leisten kann. Für diese Prüfung ist die Mieterauskunft ein gutes Mittel. Ein Immobilienmakler, ein privater Vermieter oder eine Wohnungsbaugeschaft wird diese Möglichkeit nutzen um für sich selbst Sicherheit zu schaffen. Die Mieterauskunft ist ein Formular welches der potentielle Mieter einer Immobilie aufüllen sollte.

Das Mieterauskunft Formular ist online kostenlos zu erhalten. Manche Vermieter bieten dieses Schreiben gratis auf der homepage oder versenden es bereits vor dem Besichtigungstermin. Das Formular sollte dann zur Besichtigung des zukünftigen Bleibe mitgebracht werden. Oft in Verbindung mit der Bonitätsauskuft für Mietangelegenheiten.

Die Auskunft ist nicht gesetzlich geregelt oder vorgeschrieben und erfolgt auf freiwilliger Basis. In der Regel schafft das Ausfüllen des Formulars aber Vertrauen und gibt dem Vermieter die Sicherheit, die er benötigt wenn er ein Haus oder eine Wohnung vermieten möchte. Oftmals erlangt man mit dieser Übersicht auch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Mietinteressenten.

Angaben in der Mieterselbstauskunft

Es gibt eindeutige Grenzen bei der Beantwortung der Fragen in einer Mieterauskunft. Viele Fragen sind aus persönlichkeitsrechtlichen Belangen nicht zulässig und weisen auf ein nicht seriöses Vorgehen im Auswahlverfahren hin. Überlegen Sie also gut welche Angaben Sie machen möchten!

Meisten nutzen Makler jedoch vorgefertigte Mieterauskunfts Formulare, die es gratis online oder im Handel zu kaufen gibt. Sollten Sie eine vermietete Immobilie verkaufen wollen, stellen Sie dem künftigen Käufer auch diese Unterlagen zur Verfügung. Er kann sich dann ein genaues Bild von seinen Mietern machen und überlegen ob der Kauf der Immobilie für ihn in Frage kommt.

Die Formulare enthalten in der Regel Angaben zum zukünftigen Mieter. Diese gehen über die persönlichen Daten, die finanzielle und familiäre Situation, bis hin zu beruflichen Angaben. Der Mietinteressent sollte wahrheitsgemäß antworten und keine wichtigen Details auslassen.

Immobilienwissen – Mieterselbstauskunft

Warum ist dieses Formular nun so wichtig? Die Mieterselbstauskunft gibt dem Vermieter die Sicherheit, dass es sich bei dem Interessenten um eine solvente und vertrauenswürdige Person handelt. Sie gibt darüber Auskunft ob der Mieter in Zukunft fähig ist, das Wohnobjekt auch zu zahlen. Vermieter wollen sich gegen Mietnomaden absichern und auch Zerstörungen der Mietsache vorbeugen.

Mit der Auskunft erfährt man grob, wer in Zukunft die Eigentumswohnung oder das Haus mieten wird. Wieviele Personen werden dort einziehen, welche Tiere möchten gehalten werden, wie alt sind die Bewohner, usw. Angagen, die man auch mit den anderen Mietern abgleichen kann.

Denn auch eine gewisse Wohnharmonie in der Wohngemeinschaft, bzw. der Hausgemeinschaft kann angestrebt werden. Sollten unzulässige Fragen, beispielsweise zu Religion oder Musikgeschmack falsch beantwortet werden, so kann dies keine Wohnungskündigung nach sich ziehen.

Fragen der Mieterauskunft

In einem Mieterauskunftsformular findet man üblicherweise Fragen zu:

  • persönlichen Angaben (Name, Nachname, Wohnort, Geburtsdatum)
  • Erreichbarkeit (Telefon, email)
  • Familienstand
  • Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
  • Alter der Personen
  • Angaben zum Arbeitgeber
  • Einkommensangaben
  • gewünschte Haustierhaltung (welche Tiere)
  • Angaben zum Träger der Mietkosten (Jobcenter)
  • Informationen zu offenen Pfändungen oder Insolvenzverfahren
  • Angaben zu eidesstattlichen Erklärungen
  • zurückliegende Mietschulden
Unerlaubte Fragen in der Mieterauskunft

Immer öfter kommt es vor, dass unerlaubte Fragen gestellt werden. In der Regel muss ein Mietinteressent diese nicht beantworten, er könnte sie sogar in seinem Interesse falsch beantworten. Fragen nach der politischen Gesinnung, Teilnahmen in Vereinen, Gewerkschaften oder eine Mitgliedschaft im Mieterschutzbund oder Mieterverein sind unerlaubt.

So darf man auch nicht nach der religiösen Zugehörigkeit, Hobbies, Musikgeschmack, weiteren Familienmitgliedern oder sexuellen Vorlieben fragen. Sollten Sie einmal derartige Fragen gestellt bekommen dann handelt es sich um einen unseriösen Vermieter.

Aufklärungspflicht nachkommen

Wenn eine Person ein Haus verkaufen möchte, dann sollte sie dem zukünftigen Eigentümer alle nur erdenklichen Unterlagen zu den Mietern zukommen lassen. Aber auch vorab gibt es Informationen die in der Miterselbstauskunft stehen und die existenziell von Bedeutung sind. Sollte beispielsweise die Miete mehr als 75 % des Einkommens betragen, sind für den Eigentümer der Immobilie die Mieteinnahmen gefährdet. Wenn das Jobcenter die Mietkosten übernimmt, ist auch dies für den Vermieter relevant.

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