Immobilienwissen – Anliegerbeitrag

Erschließungskosten oder Anliegerbeitrag

Wenn man ein Grundstück für die Bebauung nutzen möchte, muss es erschlossen werden. Dass heißt, das Grundstück muss an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen werden, Anschlüsse für die Elektrik, Abwasser, Wasser und die Telekomunikation müssen gelegt werden. Der Anliegerbeitrag ist bei dem Verkauf einer Immobilie für den Immobilienmakler nicht besonders relevant. Es sei denn es handelt sich um die Veräußerung eines Grundstücks.

Das Bauland muss erschlossen und für den Bau vorbereitet werden. Es gilt dann als baureifes Land. Bis dieser Zustand geschaffen wurde, fallen Erschließungskosten an. Diese werden grob auch als Anliegerbeiträge bezeichnet.

Immobilienwissen – Anliegerbeitrag

Auftrag der Gemeinde

Die so genannte Erschließung eines Grundstückes, ist Auftrag der Gemeinde. Vom zukünftigen Bauherren sind jedoch 10 % der entstehenden Erschließungskosten zu übernehmen. Die Erschließungskosten sind unter §127 im BauGB geregelt.

Über den jeweiligen und individuellen Aufwand erhält der zukünftige Bauherr eine Rechnung, bzw. einen Bescheid der Gemeinde. Die dort aufgeführten Beiträge fallen dann bei der Erschließung von Wegen, Zufahrten, Straßen, Parkflächen aber auch öffentlichen Anagen an.

Grundstückserschließung – Die Maßnahmen

Bei der Grundstückserschließung, bei der dann letztlich die Anliegerbeiträge anfallen, sind folgende Maßnahmen zwingend notwendig. Der Anschluss an ein öffentliches Wegenetz (Straßenverkehrsnetz) und die öffentliche Versorgung. Das Grundstück muss mit Strom, Gas und Wasser versorgt werden.

Ebenso muss das Baugrundstück an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sein. Grundlagen einer Berechnung sind dann Strecken, von dem zu bebauenden Grundstück, bis zum öffentlichen Versorgungsnetz.

Möglichkeiten der Abschreibung

Die Erschließungskosten sind ausschließlich vom Grundstückseigentümer zu tragen. Jedoch kann dieser, die Beiträge steuerlich geltend machen. Die Hausanschlusskosten, also der Weg vom öffentlichen Netz zum Grundstück, zählen zu den Herstellungskosten und können steuerlich abgeschrieben werden, wenn das Gebäude vermietet wird.

Die Erschließungskosten, die im Gegensatz zu den Hausanschlusskosten, auf dem eigenen Grundstück anfallen, gehören zu den Herstellungskosten.

Kosten vorab kalkulieren !

Wenn sie ein Grundstück erstehen oder veräußern möchten, dann sollten Sie auf die Formulierungen, im notariell zu beurkundenden Kaufvertrag achten. Hier ist geregelt, wer für die Erschließungskosten aufkommt. Ein Makler oder Anwalt kann Ihnen hier weiterhelfen. In der Regel ist es der Käufer, der für die Erschließung, die zukünftigen Beiträge zu zahlen hat. Dabei ist es völlig egal was auf dem Grundstück gebaut wird. Möglichkeiten wie: Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus, Villa oder riesige Luxusimmobilie , wirken sich natürlich kostentechnisch aus. Es ist daher wichtig, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Die Kosten müssen letztendlich mit, in die Kalkulation der Herstellungskosten, für das Gebäude einfließen.

Ein bereits erschlossenes Grundstück ist daher wertvoller. Die Kosten wurden bereits gezahlt und das Grundstück kann, je nach Bedingungen und Bebauungsplan, bebaut werden. Trotzdem kann nicht jedes Grundstück erschlossen werden.

Ein bereits erschlossenes Grundstück ist daher wertvoller. Die Kosten wurden bereits gezahlt und das Grundstück kann, je nach Bedingungen und Bebauungsplan, bebaut werden. Trotzdem kann nicht jedes Grundstück erschlossen werden.

Weiterführende links:

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