Immobilienwissen für Makler – Architekt

Der Entwurfsverfasser

Die Aufgaben von Architekten sind vielfältig. So sind Architekten von der Planung bis zur Ausführung und Überwachung mit sämtlichen Aufgaben betraut. Alle Aufgaben sind in Leistungsphasen gegliedert. Architekten planen und konstruieren unterschiedliche Bauten. Die Planung umfasst private und öffentliche Gebäude. Sie geht vom Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Villa oder Luxusimmobilie über zu städtebaulichen Anlagen und sonstigen Objekten. Ebenso werden Gewerbeeinheiten und Industriegebäude konstruiert. Die Arbeit eines Architekten ist sowohl gestalterisch-kreativ als auch technisch und baurechtlich anzusiedeln. Immer müssen jedoch die Bedürfniss und Anforderungen des oder der Bauherren umgesetzt werden. Das Wissen über den Architekten gehört zum Grundwissen für Immobilienmakler, Verkäufer und alle die mit Immobilien zu tun haben.

Planung, Bearbeitung und Umsetzung

Die architektonische Planung von Gebäuden bedarf umfangreicher Kenntnisse. Daher verfügen studierte Architekten über umfangreiche Kenntnisse auf Gebieten wie: Baukonstruktion und Gebäudekunde, städtebauliches Wissen, Innenarchitektur, Materialkunde, Physik (Statik, etc.), Denkmalschutz, Architekten und Bauverordnung, Bauprojektmanagement, etc.

Bei seiner Arbeit sollten stets kulturelle und rechtliche Belange berücksichtigt werden. Archtekten sind nach Ihrem Studium und einigen Praxisjahren in der Architektenliste aufgeführt. Für Architektenleistungen ist das BGB zuständig. Architekten arbeiten sowohl mit einem Makler, Bauherren, Eigentümer, als auch mit Städten und Gemeinden zusammen. Oftmals liegen beim Verkauf einer Immobilie dem Immobilienvermittler die Unterlagen vor.

Leistungsphasen und Honorarzonen

Architektenleistungen werden in s.g. Leistungsphasen aufgeführt. Der Architekt berechnet nur durchgeführte Einheiten. Diese bestehen aus 9 Phasen, die grob gesagt die Planung, Umsetzung und Überwachung beinhalten. Ein abgeschlossener Vertrag über Architektenleistungen ist ein Werkvertrag. Abgerechnet wird nach der Honorarordnung für Architekten, der HOAI.

Immobilienwissen – Architekt

Neben den Leistungsphasen sind die Honorarzonen wichtig. Gebäude und deren Aufwand werden in diesen Zonen gegliedert und beschrieben. Eine normale Immobilie liegt beispielsweise in Honorarzone 3. Je aufwendiger das Gebäude ist, desto höher ist auch die Honorarzone. So ist sie bei einem Krankenhausbau deutlich höher als bei einem Schuppen. Ein Architektenvertrag ist immer kündbar.

Weiterführende links:

Hier geht es zum Immobilienlexikon : http://immobilienmakler.me/immobilienlexikon/

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Immobilienwissen – Architektenvertrag

Architektenvertrag oder Ingenieursvertag

Die vertraglichen Regelungen zu einem Architektenvertrag stehen im BGB. Dort werden Modalitäten für sowohl den Architektenvertrag als auch den Ingenieurvertrag definiert. Der Architekt aber auch der Ingenieur sind verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und zu überwachen. Die Arbeiten sind in s.g. Leistungsphasen und Honorarstufen unterteilt.

Sonderkündigungsrecht

Zunächst werden mit dem Kunden die Ziele geplant. Dem Bauherren werden dann die Planungsunterlagen mit einer Kostenplanung übermittelt. Der Bauherr kann nun zustimmen oder von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das Kündigungsrecht erlischt 2 Wochen nach Übergabe der Unterlagen. Jedoch muss der Kunde zuvor von dem Sonderkündigungsrecht informiert worden sein.

Immobilienwissen – Architektenvertrag

Der Architekten- und Ingenieurvertrag ist ein wichtiges Dokument. Als Makler hat man oft mit diesen Unteragen zu tun wenn man sie vom Eigentümer ausgehändigt bekommt. Das passiert beispielsweise wenn man eine Immobilie, ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung, eine Villa oder Luxusimmobilie kaufen oder verkaufen möchte. Dem Immobilienmakler liegen dann die Unterlagen zur Sichtung vor.

Vorzeitige Vertragskündigung

Auch der Architekt kann unter bestimmten Bedingungen aus dem Vertrag aussteigen. Oder er setzt dem Kunden eine Frist zur Zustimmung des Vertrages. Wenn der Kunde diese verweigert, kann der Architekt seinerseits den Vertrag kündigen. Es werden dann die bis zur Kündigung des Architektenvertrages angefallenen Arbeiten und Leistungen berechnet.

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