Immobilienwissen – Arglistige Täuschung

Vorsetzliche Täuschung

Wenn es zu einer Kaufrückabwicklung kommt, liegt dies oft in einer arglistigen Täuschung begründet. Hier wird dann vor Gericht der Kaufvertrag für eine Immobilie angefochten. Die arglistige Täuschung ist im BGB unter §123 geregelt. Der Tatbestand ähnelt dem des Betruges. Lesen Sie hier weiter den Artikel: Immobilienwissen – Arglistige Täuschung. Das Wissen direkt vom Immobilienmakler.

Arglistig oder vorsätzlich?

Wenn bei einem Verkauf einer Immobilie bewußt Mängel verschwiegen werden, so ist hier arglistig oder auch vorsätzlich gehandelt worden. Der Begriff „arglistig“ wird im Gesetz genannt, klingt aber altertümlich. Moderner ist die Bezeichnung: vorsätzliche Täuschung. Wenn ein Kaufvertrag beispielsweise wegen arglistiger Täuschung angefochten werden soll, wird in der Regel ein Anwalt (möglichst mit umfassenden Immobilienkenntnissen) hinzugezogen.

Vorspielung falscher Tatsachen

Die arglistige Täuschung ist das vorsätzliche Hervorrufen und Aufrechterhalten einer falschen Tatsache. Dem Käufer werden bewußt Unwahrheiten übermittelt durch den Eigentümer oder Immobilienmakler oder relevante Tatsachen vorenthalten. Die Anfechtung eines nach § 123 anfechtbaren Kaufvertrages kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Obwohl der Verkäufer nicht verpflichtet ist, alle Details von seiner Immobilie oder seinen Grundstück zu nennen, darf er keine unzutreffenden Informationen behaupten. Ebenso dürfen dem Verkäufer keine bekannten und relevanten Tatsachen verschwiegen werden. Ein qualifizierter und geschulter Makler, wird relavante Merkmale der Immobilie erkennen und sie wahrheitsgemäß benennen. Denn auch der Immobilienmakler darf keine falschen Aussagen treffen. Falschaussagen können zur Rückabwicklung des Kaufvertrages und zu Schadensersatzansprüchen führen.

Immobilienwissen - Arglistige Täuschung
Immobilienkauf ist Vertrauenssache

Arglistig getäuscht oder verschwiegen?

Strafbar macht sich auch ein Verkäufer oder Makler wenn er, eine ihm bekannte negative Tatsache über die Immobilie nicht nur behauptet, sondern einfach nicht nennt.

In dem Moment wird etwas arglistig oder vorsätzlich verschwiegen.

Immobilienwissen – Arglistige Täuschung

Vorraussetzung dafür ist, dass der Käufer in der Angelegenheit eine Aufklärung zu erwarten hatte. Vorsätzliche Behauptungen, die nicht der Wahrheit entsprechen und nicht zutreffen, nennt man „arglistige Täuschung“. Relavant ist hier, dass der Käufer die Immobilie ohne diese Täuschung nicht gekauft hätte, bzw. Bedenken geäußert hätte.

Gekauft wie gesehen…

Um Mängel beim Kauf einer Immobilie auszuschließen, wird oft die Klausel „gekauft wie gesehen“ im Immobilienkaufvertrag verwendet. Hiermit sollen Mängel pauschal ausgeschlossen werden , die ein Laie als Immobilienverkäufer nicht hätte entdecken können.

Nicht relevant ist, ob es sich um eine Wohnimmobilie, wie eine Eigentumswohnung oder ein Mehrfamilienhaus handelt. Ebenso gelten die gesetzlichen Regelungen auch für ein Einfamilienhaus, die Villa , die Luxusimmobilie oder bei einem Grundstück.

Immobilienwissen – Arglistige Täuschung

Wen der Käufer nachträglich einen versteckten Mangel nachweist, so kann er sich auf eine arglistige Täuschung berufen. Er ist dann in der Beweispflicht und muss belegen, das der Verkäufer ihn hätte aufklären müssen.

Eine arglistigen Täuschung ist immer im Zusammenhang mit einer Aufklärungspflicht des Verkäufers zu verstehen. Hier kann man: Schimmelpilz, Asbest, Altlasten und ungenehmigte Anbauten nennen, dennoch kommt es immer auf den Einzelfall, die Umstände und die Schwere an.

Die Beweispflicht

Eine vorsätzliche oder arglistige Täuschung ist immer durch den Käufer nachzuweisen und zu belegen. Der Verkäufer kann sich jedoch gegen die Bahauptungen wehren. In der Regel erfragt der Geschädigte Rechtsbeistand. Unter Umständen kann es dann zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages und möglicherweise einer Schadensersatzklage kommen. Sie lesen hier den Artikel: Immobilienwissen – Arglistige Täuschung. Gerne unterstütze ich Sie als Makler in Mettmann, Metzkausen, Haan, Hilden, Erkrath, wenn Sie eine Immobilie, ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchten.

Makler Kreis Mettmann

Aufgaben und Wirkungsfeld

Immobilien in Mettmann, und im Kreis Mettmann sind in der Regel hochwertig und exklusiv. Wirklich alte Bauten oder Gebäude sind rar. Alleine im Stadtkern finden sich noch historische Bauten. So findet man in Mettmann Süd, in Metzkausen und in den Außenbereichen schöne, exklusiver Häuser, Villen, Luxusimmobilien und Eigentumswohnungen. Ein guter Berater kennt die Gebiete und weiß um die qualitativen Unterschiede. Der Immobilienmakler zeichnet sich durch Leidenschaft aber auch durch Kompetenz aus und kennt die Wünsche seiner Kunden.

Eigentumswohnung, Haus oder Grundstück kaufen oder verkaufen.

Wunschimmobilien im Kreis

Ein Immobilienvermittler weiß, wie er die Wünsche seiner Kunden ermittelt. Nur so kann er genau herausfiltern, welche Interessen vorliegen und welche Abstriche bei der Immobilie, bei der Eigentumswohnung aber auch beim Grundstück, gemacht werden können oder müssen. Und in der Regel müssen Abstriche gemacht werden.

Makler in Mettmann

Es ist in der Realität ziemlich unwahrscheinlich, dass die Immobilie komplett den Wünschen der neuen, potentiellen Eigentümer entspricht. Meist werden nach dem Kauf noch hier und da Veränderungen vorgenommen. Mit seinen langjährigen Erfahrungen, kann der Immobilienvermittler in Mettmann seinen Kunden Empfehlungen aussprechen, wie mit derartigen Veränderungen auch aus Kostensicht umgegangen werden kann.

Von der Wertermittlung bis zur Anlageimmobilie

Ihr Immobilienvermittler in Mettmann nimmt selbstverständlich eine professionelle Wertermittlung der Objekte vor. Er kennt sich mit den gängigen Wertermittlungsverfahren aus und kann strategische Lösungen, für den Kauf von Anlageimmobilie aufzeigen. Erfahrungen und gute Kenntnisse der Stadt, in der der Makler tätig ist, sind unverzichtbar.

Immobilien in Mettmann

Für den Fall, dass Sie Ihr Haus, die Eigentumswohnung oder auch ein Grundstück verkaufen möchten, benötigen Sie ein großes Fachwissen oder einen professionell arbeitenden Immobilienprofi aus Ihrer Stadt. Ein kompetenter Berater wird Sie hier mit seinem Fachwissen unterstützen. Bei ihm werden Sie umfassend beraten, denn es geht in der Regel um viel Geld.

Der Immobilienprofi entwickelt für Sie eine umfassende Marketingstrategie bevor er Ihre Immobilie vermarktet. Kenntnisse über den Immobilienmarkt sind hier eine Grundvoraussetzung. Denn nur durch gebündelte Instrumente lässt sich ein realistischer Verkaufspreis oder Marktpreis realisieren.

Verkaufsstrategie und After-sales Service

Grundsätzlich werden relevante Verkaufsinformationen und Kundenmeinungen umgehend an den Verkäufer weitergereicht. Weitere Strategien können somit direkt angepasst und umgesetzt werden. Ihr Brater wird letztendlich rechtssichere Vertragsverhandlungen führen und den Kaufvertrag ausarbeiten.

Auch ein ordentlicher After-sales-Service darf im Umfang des Betreuungspaketes nicht fehlen. Und so können Kunden mit einer fachmännischen und unbrürokratischen Nachbearbeitung rechnen.

Mietobjekte im Kreis Mettmann

Aber auch in Sachen Mietrecht ist Ihr Immobilienberater ein Profi. Er hat Kenntnisse zu Mietobjekten im ganzen Kreis Mettmann. Zum Kreis gehören u.a. Metzkausen, Ratingen, Velbert, Haan, Hilden, Gruiten, Wülfrath, Langenfeld und Heiligenhaus.

Die Mietangebote betreffen die klassische Wohnung, das Einfamilienhaus aber auch die Villa. Lassen Sie sich von einem gut ausgebildeten Immobilienfachmann betreuen.

Weiterführende links:

Hier geht es zum Immobilienlexikon : http://immobilienmakler.me/immobilienlexikon/

Wenn Sie eine Immobilien, ein Haus oder eine Wohnung im Kreis Mettmann, Metzkausen oder Umgebung kaufen oder verkaufen möchten, finden Sie hier mein Angebot: https://immobilienmakler.me/immobilienangebote/