Alleinerbe – Immobilienwissen

Erbangelegenheiten regeln

Eine Alleinerbe ist eine Person, auf die alle Vermögenserte (Geld, Immobilien…) eines Menschen, nach seinem Tod übertragen werden. Ja, auch Kenntnisse über die Erbfolge, gehören zum Gebiet von Immobilienmakler, Verwalter und Vermieter.

Die gesetzlichen Erbfolge

Wenn der Verstorbene keine weiteren Angehörigen hat und in der gesetzlichen Erfolge alleiniger Erbe ist, wird er Alleinerbe genannt. Ein Alleinerbe kann vom s.g. Erblasser, dem Verstorbenen, auch per Testament bestimmt werden. Zu berücksichtigen ist, dass auf das Erbe, Erbschaftssteuer anfallen kann.

Rechte und Pflichten des Erben

Ein Alleinerbe oder der Erbe generell, übernimmt mit der Annahme des Nachlasses alle Rechte und Pflichten. Das Betrifft Immobilienwerte und Vermögen, wie auch Schulden oder sanierungsbedürftige Immobilien. Zudem übernimmt er dass gesamte, ihm zustehende Erbe. Das bedeutet, er kann nicht ausschließlich Vermögensteile wählen und die Schulden ablehnen, das gesamte Erbe wird in dem Fall angenommen.

Alleinerbe und Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Personen an einer Erbschaft beteiligt sind, spricht man von einer Erbengemeinschaft. Oft können sich Erbengemeinschaften schlecht einigen, wenn es um den Verkauf eines Wohnobjektes aus familiärem Besitz geht. Hier treffen viele Bedürfnisse, Meinungen und Emotionen aufeinander.

Alleinerbe – Wissen für Makler, etc.

Je größer die Erbengemeinschaft ist, desto schneller können sich Konflikte ergeben. Oft läuft aber auch der Verkauf von Immobilien, egal ob Eigentumswohnung, Haus oder Luxusimmobilien, die einer Erbengemeinschaft gehören, problemlos und schnell ab. Hier gibt es ganz unterschiedliche Situationen.

Erbe ablehnen ?

Hat man sich entschieden, die Erbschaft nicht anzunehmen, so kann man diese innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis, ausschlagen. Hierbei können unterschiedliche Gründe vorliegen. Beispielsweise die Kenntnis darüber, dass der oder die Verstorbene verschuldet war.

Immobilievermögen erben

Wenn man eine Immobilie erbt, wird man im Grundbuch eingetragen. Zur Grundbuchänderung beim Amtsgericht, wird eine Sterbeurkunde benötigt. Die Umschreibung auf den neuen Eigentümer ist im Erbfall, zwei Jahre lang gebührenfrei.

Auch hier haftet der neue Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten, die mit dem Erbe der Immobilie auf ihn zukommen. Dies gilt für Häuser, Wohnungen und Grundstücke gleichermaßen.