Altlasten – Immobilienwissen für Makler

Wichtig zu Wissen!

Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen möchten, dann solten Sie sich auch für die Altlasten, die im Altlastenregister stehen, interessieren. Dieses Wissen ist für Immobilienmakler aber auch private Käufer, gleichermaßen interessant und wichtig. Altlasten betreffen den Untergrund, bzw. das Grundstück. Hierzu zählen geologische Merkmale aber auch besondere Vorkommnisse, wie Verunreinigungen des Grundstücks.

Beschaffenheit des Grundstückes

Als Käufer einer Immobilie, aber auch als Makler, sollten Sie sich mit den Altlasten, oder auch dem Altlastenregister auseinander setzten. Ein verunreinigter oder mit Müll aufgefüllter Untergrund, muss dem Käufer genannt werden. Ansonsten kann eine arglistige Täuschung vorliegen. Diese hat dann einen Rechtsstreit oder eine Kauf-Rückabwicklung zur Folge.

Industrieelle Verschmutzung

Altlasten sind in der Regel während der industriellen Produktion entstanden. Früher legten die Industriellen nicht so viel Wert auf Umweltschutz und so gelangten viele umweltschädigende aber auch gesundheitsgefährdende Stoffe sorglos in den Boden.
Von diesen Stoffen können bei einer Bebauung oder Nutzung des Grundstückes heute Gefahren für Mensch und Tier ausgehen. Aber auch militärische Ursachen können ein Grundstück belasten.

Altlasten – Immobilienwissen

Verunreinigte Grundstücke

In den Städten werden Altlastenverzeichnisse geführt um gesammelte Grundstücksdaten zu verwalten. Auch in Mettmann werden seit Jahren relevante Daten gesammelt. Von Altlasten betroffene Grundstücke werden im Altlastenkataster der Stadt gesammelt. Zugang zu diesem Kataster, haben auf Anfrage, Personen mit berechtigtem Interesse.

Nutzbarkeit und Verkauspreis

Verunreinigungen aber auch Ablagerungen beeinflussen die Nutzbarkeit des Grundstückes. Unter Umständen müssen teure Maßnahmen zur Nutzung oder Bebauung ergriffen werden. Diese äußern sich selbstverständlich auch im Verkehrswert der Immobilie und dürfen auf keinen Fall verschwiegen werden. Wer dies tut, handelt unseriös und macht sich strafbar! Aber nicht alle Altlasten sind gefährlich oder schädlich. Dennoch kann ein Bodenaushub den Bau eines Hauses erheblich verteuern.

Auskünfte rechtzeitig einholen

Wenn man einen Kauf oder die Bebauung eines Grundstückes in Betracht zieht, sollte man rechtzeitig Auskünfte einholen. Hierzu fragt man den Immobilieberater, den Verkäufer oder besorgt sich die entsprechenden Auszüge beim Katasteramt seiner Stadt. Die Altlasten sollte man bei Grundstücken und Häusern ebenso einsehen, wie bei Villen und Luxusimmobilien. Hier ist beispielsweise das Katasteramt Mettmann zuständig. Somit kann man sich viel Ärger aber auch Kosten ersparen und sein Grundstück beruhigt so nutzen, wie man es geplant hat. Denn in den Katastern werden die entsprechenden Informationen, wie Daten und wichtige Erkenntnisse über altlastenverdächtige und schädliche Parzellen, sowie deren Bodenveränderungen gesammelt.

Vertraglich festhalten

Zu allgemeinen Sicherheit kann man das Thema Altlasten auch mit in den Kaufvertrag aufnehmen. Entsprechende Formulierungen können somit notariell beurkundet werden. Somit kann man sich neben dem Auszug aus dem Altlastenregister beim Katasteramt, noch einmal rechtlich absichern.

Wenn man als Makler Mettmann zu seinem Gebiet zählt, dann sollte man sich auskennen. Am Besten bereits schon, wie Ich, seine Kindheit in diesem beschaulichen Städtchen verbracht haben. Mit der nötigen, fundierten Ausbildung kann man sich dann bestens im Immobiliendschungel zurechtfinden.

Immobilienwissen – Abt. 2 Grundbuch

Grundwissen für Immobilienprofis

Wenn man ein Haus, ein Grundstück, eine Luxusimmobilie oder eine Wohnung verkaufen oder auch kaufen möchte, spielen diverse Unterlagen bei der Abwicklung eine große Rolle. Egal ob die Immobilie privat oder durch einen Immobilienmakler angeschafft oder veräußert wird, das Grundbuch wird bei allen Möglichkeiten zwingend benötigt. Das Grundbuch besteht aus verschiedenen s.g. Abteilungen. Es ist aufgeteilt in 5 Teile: dem Deckblatt, dem Bestandsverzeichnis, Abteilung 1 des Grundbuches, Abteilung 2 und Abteilung 3.

Abt. 2 Grundbuch – Immobilienwissen

Die Ziffern der unterschiedlichen Abteilungen werden mit römischen Zahen versehen. Muss also heißen: Grundbuch Abt. I , Abt. II und Abt. III . Das Grundbuch unterliegt dem öffentlichen Glauben und ist im BGB geregelt.

Was steht im Grundbuch Abteilung 2 ?

In der zweiten Abteilung des Grundbuches finden Makler, Notare, Eigentümer und andere Personen, mit berechtigtem Interesse, folgende Angaben:

  • Lasten und Beschränkungen (keine Grundpfandrechte)
  • Widersprüche gegen Eintragungen und Löschungen in den Abteilungen
    I und II werden in Abteilung II vermerkt.
  • Auflassungsvormerkung
  • Belastungen des Grundstückes
  • Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeit, beschränkt persöhnliche Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wohnrecht
  • Erbbaurecht
  • Reallast
  • Verfügungsbeschränkungen (hierdurch wird ein Verkauf oder eine weitere Belastung des Grundstücks verhindert)
  • Insolvenzvermerk
  • Zwangsversteigerung
  • Nacherbenvermerk
  • Anordnung der Nachlassverwaltung

Weitere Vermerke im Grundbuch

Vermerke werden von Amts wegen eingetragen. Solche Vermerke können sein:

  • Sanierungsvermerk
  • Veränderungssperre
  • Zwangsvollstreckungsvermerk
  • Testamentsvollstrecker-Vermerk
  • Nacherbenvermerk
  • Insolvenzvermerk

Weiterführende links:

Hier geht es zum Immobilienlexikon : http://immobilienmakler.me/immobilienlexikon/

Wenn Sie eine Immobilien, ein Haus oder eine Wohnung im Kreis Mettmann, Metzkausen oder Umgebung kaufen oder verkaufen möchten, finden Sie hier mein Angebot: https://immobilienmakler.me/