Makler Kreis Mettmann

Aufgaben und Wirkungsfeld

Immobilien in Mettmann, und im Kreis Mettmann sind in der Regel hochwertig und exklusiv. Wirklich alte Bauten oder Gebäude sind rar. Alleine im Stadtkern finden sich noch historische Bauten. So findet man in Mettmann Süd, in Metzkausen und in den Außenbereichen schöne, exklusiver Häuser, Villen, Luxusimmobilien und Eigentumswohnungen. Ein guter Berater kennt die Gebiete und weiß um die qualitativen Unterschiede. Der Immobilienmakler zeichnet sich durch Leidenschaft aber auch durch Kompetenz aus und kennt die Wünsche seiner Kunden.

Eigentumswohnung, Haus oder Grundstück kaufen oder verkaufen.

Wunschimmobilien im Kreis

Ein Immobilienvermittler weiß, wie er die Wünsche seiner Kunden ermittelt. Nur so kann er genau herausfiltern, welche Interessen vorliegen und welche Abstriche bei der Immobilie, bei der Eigentumswohnung aber auch beim Grundstück, gemacht werden können oder müssen. Und in der Regel müssen Abstriche gemacht werden.

Makler in Mettmann

Es ist in der Realität ziemlich unwahrscheinlich, dass die Immobilie komplett den Wünschen der neuen, potentiellen Eigentümer entspricht. Meist werden nach dem Kauf noch hier und da Veränderungen vorgenommen. Mit seinen langjährigen Erfahrungen, kann der Immobilienvermittler in Mettmann seinen Kunden Empfehlungen aussprechen, wie mit derartigen Veränderungen auch aus Kostensicht umgegangen werden kann.

Von der Wertermittlung bis zur Anlageimmobilie

Ihr Immobilienvermittler in Mettmann nimmt selbstverständlich eine professionelle Wertermittlung der Objekte vor. Er kennt sich mit den gängigen Wertermittlungsverfahren aus und kann strategische Lösungen, für den Kauf von Anlageimmobilie aufzeigen. Erfahrungen und gute Kenntnisse der Stadt, in der der Makler tätig ist, sind unverzichtbar.

Immobilien in Mettmann

Für den Fall, dass Sie Ihr Haus, die Eigentumswohnung oder auch ein Grundstück verkaufen möchten, benötigen Sie ein großes Fachwissen oder einen professionell arbeitenden Immobilienprofi aus Ihrer Stadt. Ein kompetenter Berater wird Sie hier mit seinem Fachwissen unterstützen. Bei ihm werden Sie umfassend beraten, denn es geht in der Regel um viel Geld.

Der Immobilienprofi entwickelt für Sie eine umfassende Marketingstrategie bevor er Ihre Immobilie vermarktet. Kenntnisse über den Immobilienmarkt sind hier eine Grundvoraussetzung. Denn nur durch gebündelte Instrumente lässt sich ein realistischer Verkaufspreis oder Marktpreis realisieren.

Verkaufsstrategie und After-sales Service

Grundsätzlich werden relevante Verkaufsinformationen und Kundenmeinungen umgehend an den Verkäufer weitergereicht. Weitere Strategien können somit direkt angepasst und umgesetzt werden. Ihr Brater wird letztendlich rechtssichere Vertragsverhandlungen führen und den Kaufvertrag ausarbeiten.

Auch ein ordentlicher After-sales-Service darf im Umfang des Betreuungspaketes nicht fehlen. Und so können Kunden mit einer fachmännischen und unbrürokratischen Nachbearbeitung rechnen.

Mietobjekte im Kreis Mettmann

Aber auch in Sachen Mietrecht ist Ihr Immobilienberater ein Profi. Er hat Kenntnisse zu Mietobjekten im ganzen Kreis Mettmann. Zum Kreis gehören u.a. Metzkausen, Ratingen, Velbert, Haan, Hilden, Gruiten, Wülfrath, Langenfeld und Heiligenhaus.

Die Mietangebote betreffen die klassische Wohnung, das Einfamilienhaus aber auch die Villa. Lassen Sie sich von einem gut ausgebildeten Immobilienfachmann betreuen.

Weiterführende links:

Hier geht es zum Immobilienlexikon : http://immobilienmakler.me/immobilienlexikon/

Wenn Sie eine Immobilien, ein Haus oder eine Wohnung im Kreis Mettmann, Metzkausen oder Umgebung kaufen oder verkaufen möchten, finden Sie hier mein Angebot: https://immobilienmakler.me/immobilienangebote/

Immobilienwissen – Anliegerbeitrag

Erschließungskosten oder Anliegerbeitrag

Wenn man ein Grundstück für die Bebauung nutzen möchte, muss es erschlossen werden. Dass heißt, das Grundstück muss an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen werden, Anschlüsse für die Elektrik, Abwasser, Wasser und die Telekomunikation müssen gelegt werden. Der Anliegerbeitrag ist bei dem Verkauf einer Immobilie für den Immobilienmakler nicht besonders relevant. Es sei denn es handelt sich um die Veräußerung eines Grundstücks.

Das Bauland muss erschlossen und für den Bau vorbereitet werden. Es gilt dann als baureifes Land. Bis dieser Zustand geschaffen wurde, fallen Erschließungskosten an. Diese werden grob auch als Anliegerbeiträge bezeichnet.

Immobilienwissen – Anliegerbeitrag

Auftrag der Gemeinde

Die so genannte Erschließung eines Grundstückes, ist Auftrag der Gemeinde. Vom zukünftigen Bauherren sind jedoch 10 % der entstehenden Erschließungskosten zu übernehmen. Die Erschließungskosten sind unter §127 im BauGB geregelt.

Über den jeweiligen und individuellen Aufwand erhält der zukünftige Bauherr eine Rechnung, bzw. einen Bescheid der Gemeinde. Die dort aufgeführten Beiträge fallen dann bei der Erschließung von Wegen, Zufahrten, Straßen, Parkflächen aber auch öffentlichen Anagen an.

Grundstückserschließung – Die Maßnahmen

Bei der Grundstückserschließung, bei der dann letztlich die Anliegerbeiträge anfallen, sind folgende Maßnahmen zwingend notwendig. Der Anschluss an ein öffentliches Wegenetz (Straßenverkehrsnetz) und die öffentliche Versorgung. Das Grundstück muss mit Strom, Gas und Wasser versorgt werden.

Ebenso muss das Baugrundstück an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sein. Grundlagen einer Berechnung sind dann Strecken, von dem zu bebauenden Grundstück, bis zum öffentlichen Versorgungsnetz.

Möglichkeiten der Abschreibung

Die Erschließungskosten sind ausschließlich vom Grundstückseigentümer zu tragen. Jedoch kann dieser, die Beiträge steuerlich geltend machen. Die Hausanschlusskosten, also der Weg vom öffentlichen Netz zum Grundstück, zählen zu den Herstellungskosten und können steuerlich abgeschrieben werden, wenn das Gebäude vermietet wird.

Die Erschließungskosten, die im Gegensatz zu den Hausanschlusskosten, auf dem eigenen Grundstück anfallen, gehören zu den Herstellungskosten.

Kosten vorab kalkulieren !

Wenn sie ein Grundstück erstehen oder veräußern möchten, dann sollten Sie auf die Formulierungen, im notariell zu beurkundenden Kaufvertrag achten. Hier ist geregelt, wer für die Erschließungskosten aufkommt. Ein Makler oder Anwalt kann Ihnen hier weiterhelfen. In der Regel ist es der Käufer, der für die Erschließung, die zukünftigen Beiträge zu zahlen hat. Dabei ist es völlig egal was auf dem Grundstück gebaut wird. Möglichkeiten wie: Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus, Villa oder riesige Luxusimmobilie , wirken sich natürlich kostentechnisch aus. Es ist daher wichtig, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Die Kosten müssen letztendlich mit, in die Kalkulation der Herstellungskosten, für das Gebäude einfließen.

Ein bereits erschlossenes Grundstück ist daher wertvoller. Die Kosten wurden bereits gezahlt und das Grundstück kann, je nach Bedingungen und Bebauungsplan, bebaut werden. Trotzdem kann nicht jedes Grundstück erschlossen werden.

Ein bereits erschlossenes Grundstück ist daher wertvoller. Die Kosten wurden bereits gezahlt und das Grundstück kann, je nach Bedingungen und Bebauungsplan, bebaut werden. Trotzdem kann nicht jedes Grundstück erschlossen werden.

Weiterführende links:

Hier geht es zum Immobilienlexikon : http://immobilienmakler.me/immobilienlexikon/

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