Home staging Kreis Mettmann Metzkausen

Deko-Ideen für die Winterzeit

Im Winter sind die Tage kurz, kalt und stürmisch. Schaut man hinaus, wirkt alles grau und wenig ermutigend. Wenn Sie nun Ihr Haus, die Eigentumswohnung, die Villa oder Luxusimmobilie verkaufen möchten, dann werden Sie oder der Immobilienmakler feststellen, dass sich das Objekt in einem anderen Licht darstellt als zu anderen Jahreszeiten.

Der Flur wird durch die Besichtigungen schnell nass und dreckig, das Mobiliar wirkt kühl und der Garten sieht entsprechend der Jahreszeit auch nicht wirklich schön aus.

Seelsorger oder Makler ?

Was nützt es wenn die Immobilie in Mettmann, die Interessenten durch ihr Aussehen betrübt? Beispielsweise weil der Tag „grau“ ist und das Mobiliar dem „Gelsenkirchener Barock“, mit dem Charme vergangener Tage entspricht?

Wenn man im Herbst oder Winter eine Wohnimmobilie verkaufen möchte, sollte man die nötige Stimmung erzeugen. Hierbei geht es nicht um vertuschen, schönreden oder betrügen! Das Einfamilienhaus, die Villa oder die Eigentumswohnung wirken einfach in den kalten Jahreszeiten anders als im Frühling oder Sommer. Es gilt also, die Bleibe in seinem schönsten Licht zu zeigen, so wie sie die neuen Eigentümer auch in anderen Jahreszeiten erleben würden.

Gemütlichkeit, das A und O

Wenn man zuhause in den typischen Wohnzeitschriften blättert, dann findet man wunderschöne Bilder mit Einrichtungen in warmen Farben. Kamine, Kerzen und saisonale Dekoration, lassen die Wohnung oder den Raum in einem „heimeligen“ Ambiente erstrahlen. Das ist es, was der Interessen möchte. Genauso, wie es bei ihm jetzt auch Zuhause aussehen sollte. Es gilt also, die Stimmung von dunkel und kalt auf gemütlich und warm umzustellen.

Wie möchten Sie wohnen?

Ist einmal der Entschluss gefasst, dass Sie Ihr Haus verkaufen möchten, dann läuft einem die Zeit davon. Es gibt viel zu tun oder man bewohnt das alte Haus schon nicht mehr.

Home staging vom Makler

In jedem Fall hat man meist keine Zeit mehr, das Haus so zu dekorieren und es so herzurichten, dass es ohne Weiteres in einem Hochglanz-Magazin platziert werden könnte. Dennoch ist es jetzt äußerst sinnvoll, wenn Eigentümer und Immobilienberater dafür Sorge tragen, dass die Immobilie in einem wunderschönen Licht erstrahlt.

Deko-Tipps, Raum für Raum

Präsentieren Sie Ihre  Räume auch im Winter komfortabel, sauber und modern.  

Warmes Licht und ein aufgeräumtes Ambiente sind jetzt Pflicht. Heizen Sie die Wohnräume ganz normal. Sorgen Sie für einen „freundlich“ gestalteten Eingang, der das Gefühl des „nach Hause kommens“ vermittelt. Schalten Sie sanfte Beleuchtung ein und sorgen Sie für Wohlgerüche, z.B. duch Kaffee und Kuchen.

Weiter Hilfsmittel sind Kerzen, Duftlampen, Tagesdecken für das Bett und stimmungsvolle Bilder. Durch die gezielte Gestaltung der einzelnen Räume unterstreichen Sie den Wohlfühlcharakter. Der zukünftige Käufer Ihres Hauses fühlt sich bereits jetzt schon wohl in dem Haus oder in der Wohnung.

Das Besondere

Gibt es in Ihrem Haus etwas Besonderes ? Einen Kamin, eine Bar, eine Sauna, ein Wintergarten oder gar ein Schwimmbad ? Setzten Sie diese genau jetzt richtig in Szene. Der neue Eigentümer soll das Gefühl bekommen diese speziellen Extras sofort nutzen zu können. Verschönern Sie auch Balkone, Terrassen und Wintergärten. Vergrößern Sie den Wohnraum optisch, indem sie diese Bereiche mit Liebe und gesunden Pflanzen gestalten und einrichten. Besorgen Sie frische Blumen und setzen Sie hier und da einen Farbtupfer. Eine Bibliothek oder ein Lesesessel können mittels Kissen und kuscheligen Decken besonders in Szene gesetzt werden. Ihr Immobilienmakler, der auch über home staging Kenntnisse verfügt wird Ihnen hier sicherlich behilflich sein.

Innen hui und außen pfui ?

Sehen Sie zu, dass auch die Außenbereiche, wie Vorgarten, Garten, Terrasse, Balkon, etc., in einem einwandfreien Zustand sind. Die Außenbeleuchtung sollte nicht nur funktionieren, sondern auch eingeschalten werden. Speziell an den dunklen Tagen oder bereits oft nachmittags, bringt dies Gemütlichkeit.

Gartengeräte und Gartenmöbel sollten sauber und gut verstaut sein. Beispielsweise in einem dafür vorgesehen Gartenhäuschen. Der Schnee oder das Laub sollte speziell im Eingangsbereich entfernt werden.

Fazit:

Wenn Sie es schaffen, Ihre Immobilie, egal ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus oder Villa, im rechten Licht darzustellen, dann kann sich der zukünftige Käufer unter realen Bedingungen in das Objekt verlieben. Achten Sie auch darauf, nicht zu viel Persönliches zu zeigen und gestalten sie alle Räume und Besonderheiten so, als könne man sie sofort nutzen. Das wirkt einladend.

Aber bitte wundern Sie sich nicht wenn der zukünftige neue Eigentümer nicht mehr gehen möchte 🙂

Weiterführende links:

Hier geht es zum Immobilienlexikon : http://immobilienmakler.me/immobilienlexikon/

Wenn Sie eine Immobilien, ein Haus oder eine Wohnung im Kreis Mettmann, Metzkausen oder Umgebung kaufen oder verkaufen möchten, finden Sie hier mein Angebot: https://immobilienmakler.me/

Immobilienwissen – Abgeschlossenheit

Wenn Sie ein Haus kaufen oder verkaufen möchten, gibt es viele Dinge die Sie beachten müssen. Von der Idee über die Unterlagenbeschaffung bis zur Umsetzung, ist es ein weiter Weg. Am besten lassen Sie sich von einem gut geschulten Immobilienmakler Ihres Vertrauens beraten.

Es gibt zwei Möglichkeiten um Wohnungseigentum zu begründen, bzw. um aus einem Mehrfamilienhaus, einzelne Eigentumswohnungen zu machen. Grundvoraussetzung ist, dass bei der Teilung mindestens zwei Wohneinheiten zu Sondereigentum erklärt werden sollen.

Teilungserklärung oder Einräumungsvertrag ?

Wenn man Alleineigentümer der Immobilie ist, kann man Wohnungseigentum begründen, indem man eine Teilungserklärung gegenüber dem Grundbuchamt abgibt. Diese bedarf einer notariellen Beglaubigung. Zudem werden in der Teilungserklärung die zum Sondereigentum gehörenden Miteigentumsanteile geregelt.

Ist man Miteigentümer in einer s.g. Bruchteilsgemeinschaft, wie beispielsweise einer Erbengemeinschaft, dann ist ein Einräumungsvertrag zur Begründung des Wohnungseigentums nötig.

Dieser muss notariell beurkundet werden und bedeutet, dass sich mehrere Eigentümer gegenseitig das Recht am Sondereigentum einräumen. Im Einräumungsvertrag werden zusätzlich die Miteigentumsanteile (MEA) geregelt, die zu jedem Sondereigentum (SE) gehören.

Die Abgeschlossenheit einer Wohnung ist die Voraussetzung für den Grundbucheintrag in das Wohnungsgrundbuch. Sie wird für alle Wohnungen, die in einem Mehrfamilienhaus, einer Villa oder Luxusimmobilie liegen, benötigt. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bei der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum benötigt.

Gut beraten ist man wenn man sich fachmännische Unterstützung sucht. In Frage kommen hier ein  Bausachverständiger, Architekt oder auch der Wohnungseigentumsverwalter.

Wo erhält man eine Abgeschlossenheitserklärung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Untere Baubehörde der Gemeinde ausgestellt. Hier im Kreis ist die Baubehörde in Mettmann zuständig. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden. Ein Makler kann Sie bei der Unterlagenbeschaffung gut unterstützen. Eine Wohnung kann nur zu Sondereigentum erklärt werden, wenn sie in sich, räumlich, vollständig in sich abgeschlossen ist.

Abgeschlossenheit

Das heißt sie muss einen „Kubus“ bilden. Die Abgrenzungen zu Nachbarwohnungen und zum Gemeinschaftseigentum müssen festgelegt sein und in einem Aufteilungsplan deutlich gekennzeichnet sein.     

Voraussetzungen der Abgeschlossenheit

Alle Räume müssen den entsprechenden Verordnungen von Schallschutz und Brandschutz entsprechen. Bautechnische Anforderungen müssen erfüllt sein. Sollten die Voraussetzungen nicht den nötigen Bestimmungen entsprechen, wie beispielsweise bei einem Altbau, dann ist  unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem die Möglichkeit der Abgeschlossenheit gegeben.

Die zu Sondereigentum erklärte Wohnung muss deutlich von anderen Wohnungen und den Miteigentumsanteilen getrennt sein. Eine eigene Haushaltsführung muss gegeben sein. Hierzu ist ein separater, eigener Eingang nötig. Ein WC, eine Waschgelegenheiten, sowie Wasser- und Abwasserversorgung und Entsorgung müssen gewährleistet sein. Stromanschlüsse und eine Kochgelegenheit dürfen nicht fehlen. Die Abgeschlossenheitserklärung gehört mit zu den Unterlagen, die dem Makler, bzw. Immobilienmakler beim Verkauf der Immobilie vorliegen.

Abgeschlossenheit nicht zu Wohnzwecken

Es gibt aber auch die Abgeschlossenheit, für nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume oder Flächen. Dies können Kellerräume oder Garagen sein. Diese müssen ebenfalls abgeschlossen sein. Die Auflagen entsprechen in diesem Fall nicht denen, die für Wohnzwecke verlangt werden.

Allerdings ist auch hier wieder der Kubus, die abgeschlossene Fläche eines Raumes die Grundbedingung für eine Begründung. Ein Stellplatz, Carport oder Unterstand sind demnach nicht sondereigentumsfähig.

Ein Tiefgaragenstellplatz kann zu Sondereigentum erklärt werden, wenn er dauerhaft markiert ist. Eine dauerhafte Markierung muss klar und deutlich erkennbar sein und ist nicht nur eine Trennung durch einen einfachen Farbanstrich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag auf eine Abgeschlossenheitserklärung, wird ein Aufteilungsplan, der die Aufteilung der zugehörigen Räume, deutlich kennzeichnet benötigt.

Zudem werden Schnitte und Ansichten,sowie Grundrisse, teilweise Bauzeichnungen und Katasterauszüge sowie Angaben zum Antragsteller benötigt.

Die Unterlagen werden bei der Baubehörde zur Antragstellung eingereicht. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird zur Eröffnung von einem Wohnungsgrundbuch benötigt.

Weiterführende links:

Hier geht es zum Immobilienlexikon : http://immobilienmakler.me/immobilienlexikon/

Wenn Sie eine Immobilien, ein Haus oder eine Wohnung im Kreis Mettmann, Metzkausen oder Umgebung kaufen oder verkaufen möchten, finden Sie hier mein Angebot: https://immobilienmakler.me/