Schuhschutz für Immobilienmakler

Verkaufsfördernde Maßnahmen

Es ist regnerisch und matschig draußen, denn es ist Herbst. Trotz des miesen Wetters, sind für heute ein paar Ineteressenten angemeldet. Sie wollen das Objekt, eine Immobilie die zum Verkauf steht, besichtigen. Die Horde Kaufinteressenten, trampelt mit lehmverschmutzten Schuhen über die edle Holztreppe und die Auslegeware. Der Verkäufer des Eigenheims, wird es danach schon richten…! Wie sieht es aus mit einem Schuhschutz für Immobilienmakler und Kaufinteressenten? Warum wird diese einfache und kostengünstige Möglichkeit so selten in Betracht gezogen? Sind sich die Herrschaften etwa zu fein?

Schuhüberzieher, Überschuhe, Schuhschutz…

Oft fühlen sich Makler so, als wären sie etwas ganz Besonderes. Etwas, dass sie von anderen Bevölkerungsschichten abheben lässt. Dementsprechend benehmen sie sich auch. Auch Interessenten stellen sich oft besser als die Verkäufer. Ein seltsames Gebahren! 🙂

Dies hat zur Folge, das die gesamte Entourage, sich wie der sprichwörtliche Elefant im Porzelanladen oder die Axt im Walde aufführt. Für Gläubige: Nach ihnen die Sintflut.

Dennoch lässt sich ein derartiges Verhalten auch einfach als rücksichtslos bezeichnen. Dabei kann man so leicht Abhilfe schaffen!

Die Lösung: Schuhe ausziehen oder Schuhüberzieher verwenden.

Denn schließlich wohnen in der Immobilie noch Menschen oder weitere Interessenten möchten das Haus, die Wohnung nach der Besichtigung, ebenfalls schön sauber vorfinden.

Der Makler macht es vor

Ein professioneller Immobilienberater, hat daher in seinem Köfferchen grundsätzlich ein paar Schuhüberzieher parat. Denn oft haben die Personen, die die Immobiie besichtigen, keine Lust sich die Schuhe auszuziehen. Einige möchten ihre Löcher in den Socken nicht zeigen oder haben im Sommer vielleicht geschwitzte Füße, die auf dem frisch gebohnerten Parkett peinlich, nasse Fußspuren hinterlassen würden.

Schuhschutz für Immobilienmakler

Es ist auch völlig unerheblich, denn Schuhüberzieher bieten in dem Fall den besseren Service. Zudem vermitteln sie dem potentiellen Käufer das Gefühl, das es etwas ganz Besonderes betritt. Ein Gefühl, das man aus dem Museum kennt.

Ausstattung für den Besichtigungskoffer

Schuhüberzieher, Schuhschutz oder wie auch immer man sie nennen mag. sind kostengünstig einzukaufen. Sie gehören meiner Meinung nach, in jeden Koffer oder in jede Tasche, die der Immobilienvermittler zur Besichtigung mitnimmt. Ebenso wie Feuchtigkeitsmesser, Entfernungsmesser und andere relevante Utensilien.

Mit den Schuhschutz macht man auch die Verkäufer, so sie noch in der Immobilie wohnen, glücklich. Egal ob man eine Eigentumswohnung, eine Villa oder eine Luxusimmobilie besichtigt. Denn der Verkäufer hat nach der Besichtigung letztendlich wieder die Arbeit. Er muss das Haus oder die Wohnung schließlich reinigen und für die nächste Besichtigung vorbereiten. Glücklich wird er darüber nicht sein.

Fazit: Schuhüberzieher machen den Käufer und Verkäufer einer Immobilie gleichmaßen froh und kosten wenig Geld.

Weiterführende links:

Hier geht es zum Immobilienlexikon : http://immobilienmakler.me/immobilienlexikon/

Wenn Sie eine Immobilien, ein Haus oder eine Wohnung im Kreis Mettmann, Metzkausen oder Umgebung kaufen oder verkaufen möchten, finden Sie hier mein Angebot: https://immobilienmakler.me/immobilienangebote/

Alleineigentum – Immobilienwissen

Eigentümer und ihre Rechte

Das Alleineigentum gehört, wie der Name schon sagt, einer einzelnen Person. Der Begriff zählt zum Repertoire für Immobilienmakler, Verwalter sowie Eigentümer. Alleineigentum ist das Recht, alleine über eine Immobilie oder eine Sache zu verfügen. Gehört die Immobilie mehreren Personen, so nennt man dies Bruchteilseigentum oder Gesamthandseigentum. Die Eigentumsanteile an einer Immobilie werden im Grundbuch, Abteilung 1 eingetragen.

Alleineigentum im BGB

Das Eigentum wird im BGB unter § 903 begründet. Es erläutert die Befugnisse des Eigentümers an einer Sache. Der Eigentümer kann also mit der Sache oder der Immobilie, nach Belieben verfahren. Er hat das Recht, andere Personen von jeder Einwirkung auszuschließen.

Eigentumsrechte klären

Der Eigentümer kann laut Vertrag, z.B. Kaufvertrag, Schenkung, Erbe, etc. beweisen, das ihm die Immobilie zusteht oder gehört. Mit Eintragung in das Grundbuch (§891 BGB) sind solche Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie dann gefestigt, denn das Grundbuch unterliegt dem „öffentlichen Glauben„.

Alleineigentum – Wissen für Makler, etc.

Das im Grundbuch eingetragene Eigentum, an einer Eigentumswohnung oder einem Haus, bzw. Grundstück, begründet ein s.g. dingliches Recht. Das nicht eingetragene Eigentum an einer Immobilie, einem Haus einer Luxusimmobilie oder einem Grundstück, ist hingegen lediglich ein persönliches Recht.

Eigentümer oder Besitzer ?

In der Regel ist der Eigentümer auch der Besitzer. Besitz bedeutet in diesem Fall, das der Besitzer die Immobilie tatsächlich auch nutzt. Ein Vermieter kann Eigentümer sein, während der Mieter, rein rechtlich, der Besitzer, der Wohnung ist.

Rechte und Pflichten beachten

Wichtig ist: Durch das Alleineigentum an einer Sache oder Immobilie, dürfen keine Rechte Dritter verletzt werden. In der Immobilienbranche greifen hier z.B. die Nachbarschaftsrechte des jeweiligen Bundeslandes.