Abschreibung – Immobilienwissen

Steuerliche Geltendmachung

Die Abschreibung wird auch kurz AFA genannt. AFA bedeutet: Absetzung für Abnutzung. Die Abschreibung ist der Betrag, um den der Wert von Vermögensgegenständen jeglicher Art gemindert wird. Dieser Wert ist durchaus interessant für Immobilienmakler, Hauseigentümer, Vermieter, Verwalter, etc.

AfA-Listen geben Auskunft

Genaue Listen über Vermögensgegenstände, die abgeschrieben werden können, sowie deren Abschreibungsdauer, findet man beim Bundesfinanzministerium. Hier kann man sich, die jeweils relevante Liste, für das entsprechende Gewerbe, bzw. für die vorherrschende Branche, z.B. Immobilienbranche heraussuchen.

Wertminderung durch Nutzung

Durch die Nutzung des jeweiligen Vermögensgegenstandes entsteht im Laufe der Zeite eine Wertminderung, die man steuerlich geltend machen kann.

Abschreibung – Wissen für Makler, etc.

Bei dem Kauf einer Immobilie kann ein steuerliches Interesse bestehen, Haus und Grundstück gesondert im Kaufpreis aufzuführen. Denn lediglich der Immobilienwert kann abgeschrieben werden. Das Grundstück nutzt sich ja so gesehen nicht ab. Es geht also um Werte wie eine Wohnung, eine Villa und auch Luxusimmobilien.

In Steuerfragen immer zum Fachmann

Bei steuerlichen Fragen die Ihr Immobilievermögen betreffen, rate ich grundsätzlich dazu, einen Steuerfachmann zu Rate zu ziehen.

Weiterführende links:

Hier geht es zum Immobilienlexikon : http://immobilienmakler.me/immobilienlexikon/

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