Alleineigentum – Immobilienwissen

Eigentümer und ihre Rechte

Das Alleineigentum gehört, wie der Name schon sagt, einer einzelnen Person. Der Begriff zählt zum Repertoire für Immobilienmakler, Verwalter sowie Eigentümer. Alleineigentum ist das Recht, alleine über eine Immobilie oder eine Sache zu verfügen. Gehört die Immobilie mehreren Personen, so nennt man dies Bruchteilseigentum oder Gesamthandseigentum. Die Eigentumsanteile an einer Immobilie werden im Grundbuch, Abteilung 1 eingetragen.

Alleineigentum im BGB

Das Eigentum wird im BGB unter § 903 begründet. Es erläutert die Befugnisse des Eigentümers an einer Sache. Der Eigentümer kann also mit der Sache oder der Immobilie, nach Belieben verfahren. Er hat das Recht, andere Personen von jeder Einwirkung auszuschließen.

Eigentumsrechte klären

Der Eigentümer kann laut Vertrag, z.B. Kaufvertrag, Schenkung, Erbe, etc. beweisen, das ihm die Immobilie zusteht oder gehört. Mit Eintragung in das Grundbuch (§891 BGB) sind solche Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie dann gefestigt, denn das Grundbuch unterliegt dem „öffentlichen Glauben„.

Alleineigentum – Wissen für Makler, etc.

Das im Grundbuch eingetragene Eigentum, an einer Eigentumswohnung oder einem Haus, bzw. Grundstück, begründet ein s.g. dingliches Recht. Das nicht eingetragene Eigentum an einer Immobilie, einem Haus einer Luxusimmobilie oder einem Grundstück, ist hingegen lediglich ein persönliches Recht.

Eigentümer oder Besitzer ?

In der Regel ist der Eigentümer auch der Besitzer. Besitz bedeutet in diesem Fall, das der Besitzer die Immobilie tatsächlich auch nutzt. Ein Vermieter kann Eigentümer sein, während der Mieter, rein rechtlich, der Besitzer, der Wohnung ist.

Rechte und Pflichten beachten

Wichtig ist: Durch das Alleineigentum an einer Sache oder Immobilie, dürfen keine Rechte Dritter verletzt werden. In der Immobilienbranche greifen hier z.B. die Nachbarschaftsrechte des jeweiligen Bundeslandes.

Altbau – Immobilienwissen

Beliebte Schmuckstücke

Unter dem Begriff „Altbau“, versteht man typischerweise eine Bauweise, die bis zum zweiten Weltkrieg üblich war. Holzbalken, bis zu 3 m hohe Decken bei Gebäuden aus der Gründerzeit, Kastenfenster, Erker, Holztreppen, Steinwände etc., sind in einem Altbau vorherrschende Bauelemente. Der Begriff Altbau, gehört ebenso zum Wissen, dass auch für Immobilienmakler, Verwalter, Vermietern sowie Eigentümer interressant ist.

Beliebt und teuer

Erst ab etwa 1949 wurden in Häusern und Gebäuden, Betonwänden und -decken verbaut. Auch die ersten Isolierglasfenster werden in dieser Zeit verwendet. Ein Altbau ist also ein Begriff, für eine Immobilien, die vor den 1950er Jahren gebaut wurde.

Inzwischen sind modernisierte Altbauten in schönen Städten, teure und beliebte Wohnobjekte. In manchen Städten prägen sie wundervoll das Zentrum. Die Gebäude sind oft denkmalgeschützt. Altbauimmobilien umfassen Mehrfamilienhäuser, die Villa oder Luxusimmobilien gleichermaßen.

Altbauten Zeugen unserer Zeit

In der Art und Weise, wie bestimmte Albauten gebaut wurden und den Stadtkern prägen, lässt sich erkennen aus welcher Epoche sie entstammen.

Die historischen Gebäude haben teilweise wunderschöne Fassaden, die aus der Zeit des Jugendstil, des Klassizismus oder Barock zeugen und überaus erhaltenswert sind. Sie verfügen, neben der Fassade, über die typischen, zur Bauweise passenden Dächer sowie die entsprechende Innenarchitektur.

Merkmale eines Altbaus

Die typischne Kriterien für einen Altbau sind wichtig um eine Gebäude als solch einen zu definieren. So werden zur Bestimmung u.a. das Baujahr und die Bauweise herangezogen. Wenn Sie an einem typischen Altbau interessiert sind, fragen Sie Ihren Makler was er im Angebot hat.