Immobilienwissen – Aufklärungspflicht

Der Immobilienprofi klärt auf

In der Regel ist es so, dass sich ein Interessent, wenn er sein Haus hier in Mettmann verkaufen möchte, an einen professionellen Immobilienmakler seiner Stadt wendet. Aber auch wer ein Haus oder eine Immobilie kaufen möchte, wendet sich vertrauensvoll an einen Makler. Der zu Betreuende Immobilienberater hat dann während seiner Arbeit, Beiden gegenüber eine s.g. Aufklärungspflicht. Das heißt, er muss beide Parteien, nach reinem Gewissen, über den aktuellen Stand, wahrheisgemäß aufklären und informieren.

Informationspflicht und Aufklärungspflicht

Vor Abschluss eines Vertrages und der damit verbundenen Erbringung einer Dienstleistung, ist der Auftragnehmer, laut Dienstleistungs-Informationsverordnung, zur Auskunft über seine Verhältnisse verpflichtet. So müssen Name, Anschrift, Firmensitz, etc. im Impressum und auf den Geschäftspapieren, in aktueller Form genannt werden und dem Verbraucher zu Verfügung stehen.

Den Auftraggeber informieren

Wenn Sie ein Haus oder eine Immobilie verkaufen möchten, muss der Makler Sie über einen bestehenden Interessenskonflikt infomieren. Wenn eine s.g. wirtschaftliche Verflechtung vorliegt, kann der Immobilienmakler nicht unabhängig oder sogar unparteiisch arbeiten. In diesem Fall besteht Aufklärungspflicht seitens des Immobilienberaters. Eine wirtschaftliche Verflechtung liegt immer dann vor, wenn sich der Auftragnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis, einem Beteiligungsverhältnis oder in einer persönlichen oder familiären Beziehung, bzw. Verflechtung, zum anderen Geschäftspartner befindet.

Art und Umfang der Aufklärungspflicht

Der Makler muss den Auftraggeber, beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie vollständig und über alle wichtigen Gegebenheiten informieren. Alles Umstände die vertraglicher oder rechtlicher Art sind, sind zu erklären.

Den Kaufinteressenten aufklären

Einem Kaufinteressenten müssen alle wichtigen und vertragsrelevanten Details zu einer Immobilie genannt werden, über die der Makler Kenntnis hat. Dabei darf er dem Interessenten keine Angaben verschweigen oder falsche Angaben machen.

Wenn Sie eine Immobilie in Mettmann kaufen oder verkaufen möchten, sind Sie bei mir genau richtig. Gerne berate ich Sie kompetent und stehe Ihnen mit meinem gesamten Immobilienwissen zur Verfügung.