Immobilienwissen für Makler – Anfechtungsklage

Einen Beschluss anfechten

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Wohnungseigentümer einen Beschluss anfechten möchte. Möglicherweise ist ersichtlich geworden, dass der Beschluss nichtig ist. Eine Anfechtung gegen einen Beschluss, kann man nur beim Amtsgericht einreichen. Hier kann man dann mittels Klage, den Beschluss für nichtig erklären lassen. Der Begriff Anfechtungsklage findet im WEG Anwendung. Er ist wichtig für die Eigentümerversammlung und wird von einem Verwalter ebenso genutzt wie von einem Immobilienmakler. Die Anfechtung muss in jedem Fall vor Gericht geregelt werden. Eine einfache Beschwerde an den Wohnungseigentumsverwalter ist nicht ausreichend oder rechtens. Das Wissen über die Anfechtungsklage gehört zum Grundwissen für Makler, Verwalter und alle, die mit Immobilien und deren Verwaltung zu tun haben.

Welches Gericht ist zuständig ?

Wenn man eine Klage gegen einen Beschluss anstrebt, muss man diese beim Amtsgericht des Wohnortes, bzw. der Stadt, wo die Wohnungsgemeinschaft wohnt, einreichen. Hier beantragt man dann eine Ungültigkeitserklärung des Eigentümerbeschlusses. Eine Klage beim Amtsgericht muss innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung eingereicht und innerhalb von 2 Monaten spätestens begründet werden.

Wer wird verklagt ?

Für den Fall, das man gegen einen Beschluss klagen möchte, verklagt man die anderen Wohnungseigentümer. Hierzu wird die Gemeinschaftsadresse der Wohngemeinschaft angegeben und die Namen der Bewohner genannt. Der Wohnungseingentumsverwalter, dem alleine die Klage zugestellt wird, informiert dann die anderen Bewohner über das laufende Verfahren.

Im Prinzip kann sich jeder Verwalter bei einem Amtsgerichtstermin selbst vertreten. In der Praxis ist aber, auf Grund der rechtlichen Komplexität und der eventuell anfallenden Kosten des Verfahrens, davon abzuraten. Ein Immobilienvermittler sollte vor dem Verkauf einer Wohnung immer Einsicht in die Protokolle der Wohngemeinschaft nehmen.

Warum wird geklagt ?

Gründe für eine Anfechtungsklage sind vielfältig. So kann es sich um Einberufungsfehler handeln aber ebenso auch um eine fehlende Beschlussfähigkeit. Auch gegen einen Verstoß gegen die Grundsätze einer s.g. ordnungsgemäßen Verwaltung, kann geklagt werden.

Immobilienwissen – Anfechtungsklage

Der Verwalter ist ebenso berechtigt Klage einzureichen. Er kann beispielsweise gegen seine Abberufung klagen. Das Recht auf Klage hat im Prinzip jeder Eigentümer einer verwalteten Immobilie. Hierbei ist es egal ob sich die Gemeinschaft in einem Mehrfamilienhaus, eine Luxusimmobiie oder sonst wo befindet. Es müssen jedoch mindestens 2 Parteien in dem Objekt wohnen und es muss verwaltet werden.

Wer kann vor Gericht klagen?

Jeder Eigentümer, der bereits im Grundbuch eingetragen ist, kann gegen einen Beschluss klagen. Wer beim Kauf einer Immobilie noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, der kann zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht klagen. Für einen Immobilienvermittler ist es daher auch immer wichtig, bei einem anstehenden Verkauf, die Protokolle einzusehen.

Weiterführende links:

Hier geht es zum Immobilienlexikon : http://immobilienmakler.me/immobilienlexikon/

Wenn Sie eine Immobilien, ein Haus oder eine Wohnung im Kreis Mettmann, Metzkausen oder Umgebung kaufen oder verkaufen möchten, finden Sie hier mein Angebot: https://immobilienmakler.me/immobilienangebote/

Frühlingserwachen für Verkäufer

Jahreszeiten können sich verkaufsfördernd auswirken

Jetzt ist er endlich da! Der lang ersehnte Frühling! Und mit ihm kommt zeitgleich das Frühlingserwachen für Immobilienmakler. Warum ? Weil der Frühling eine der besten Jahreszeiten ist, um Immobilien zu verkaufen. Jetzt stellt sich das Haus oder die Wohnung im wunderschönen Licht dar und sogar die Umwelt spielt mit.

Jetzt das Haus verkaufen!

Wir haben immer noch das historische Zinstief. Kredite für Immobilien sind leicht und besonders günstig zu bekommen.

Frühlingserwachen beim Makler

Die Preise für ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung, eine Villa, ein Landhaus oder eine Luxusimmobilie sind gerade jetzt, extrem hoch. Wohnraum ist knapp. Also wann kann man sein Haus wohl am Besten verkaufen? Wenn nicht jetzt ? Wann dann ?

Hauptdarsteller „Immobilienobjekt“ !

Genau jetzt wo die Tage wieder länger und vor allem heller werden, kommen Käufer und Verkäufer in Stimmung. Die Wohnimmobilien lassen sich in ihrem schönsten Licht präsentieren, denn Fotos gelingen jetzt am besten.

Wenn die Vorgärten und Gärten erblühen und auch Terrassen sich im wärmenden Sonnenlicht des Frühlings zeigen, dürfen Träume beginnen. Träume, dieses Haus, die Luxuswohnung sein eigen nennen zu dürfen.

Weiterführende links:

Hier geht es zum Immobilienlexikon : http://immobilienmakler.me/immobilienlexikon/

Wenn Sie eine Immobilien, ein Haus oder eine Wohnung im Kreis Mettmann, Metzkausen oder Umgebung kaufen oder verkaufen möchten, finden Sie hier mein Angebot: https://immobilienmakler.me/