Immobilienwissen – Anwesenheitsliste

Wissen für Immobilienmakler, Verwalter, etc.

Die Anwesenheitsliste ist ein wichtiger Bestandteil bei einer Eigentümerversammlung. Der Begriff wird von Maklern, Verwaltern aber auch Wohnungseigentümern genutzt. Die Anwesenheitsliste zeigt an, ob eine Eigentümerversammlung beschlussfähig ist. Die Versammlungsmitglieder sind stimmberechtigt und können nach unterschiedlichen Prinzipien, die in der Gemeinschaftsordnung festgehalten sind abstimmen.

Immobilienwissen – Anwesenheitsliste

Die Versammlung ist nur beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte, der Miteigentumsanteile an der Immobilie anwesend sind. Diese Mehrheit muss schriftlich, am Anfang jeder Sitzung fetsgehalten werden. Es gibt unterschiedliche Eigentümerbelange über die abgestimmt wird. Diese kann man grob in Kategorien stecken. Je nach Kategorie (einfach qualifizierte Mehrheit, doppelt qualifizierte Mehrheit…) sind unterschiedliche Abstimmungsprinzipien nötig.

So gibt es außerdem noch das Kopfprinzip, das Wertprinzip oder aber das Objektprinzip. Wenn nichts anderes in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung geregelt ist, so wird nach den Miteigentumsanteilen abhestimmt.

Nachweis der Anwesenheit

Der Eigentümer wird namentlich, unter Nennung der Eigentumswohnung und Adresse, im Protokoll genannt. Seine Unterschrift bestätigt rechtskräftig die Teilnahme. Diese Angaben sind später duch Notare, Immobilienvermittler, Privatpersonen aber auch durch das Gericht nachvollziehbar. Jedoch kann sich jeder Eigentümer auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Teilnahme an einer Eigentumsversammlung

Wer als Eigentümer an einer Versammlung teilnimmt, darf diese nicht einfach so verlassen! Ansonsten muss die entsprechende Person, mit Zeitpunkt im Protokoll ausgetragen werden. Unter Umständen ist damit jedoch die Beschlussfähigkeit der Versammlung gefährdet. Die Anwesenheitsliste ist Bestandteil des Protokolls, der für jede Eigentümerversammlung anzufertigen ist.

Das Protokoll muss in jedem Fall gut und sicher aufbewahrt werden. Er ist ein wichtiger Bestandteil wen Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. In jedem Fall wird der beauftragte Immobilienberater einen Blick in die Protokolle werfen um seinen Kunden fachmännisch beraten zu können.

Weiterführende links:

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