Immobilienwissen – Anbau

Ist ein Anbau genehmigungspflichtig ?

Manchmal ergibt es sich, dass das Eigenheim aus unterschiedlichen Gründen, aus allen Nähten platzt. Entweder es hat sich Nachwuchs eingestellt oder die Wohnbedürfnisse haben sich geändert. Jetzt gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entweder man entscheidet sich für den Kauf einer neuen Immobilie oder man zieht einen Anbau in Betracht. Immobilienmakler können hier vorab prüfen, ob dies möglich und machbar ist. Manch ein Immobilienkäufer plant nämlich auch schon im voraus, wenn er noch nicht eingezogen ist, einen Anbau zu errichten.

Expertenmeinung vom Makler und Architekten

Auf jeden Fall sollte man sich einen Experten mit ins Boot holen. Denn ein Anbau kann nicht nur rechtlich ein Problem darstellen und es gibt Vieles, nicht nur Technisches, zu beachten. Neben der architektonischen Planung und dem Bauantrag sind auch nachbarschaftliche Regelungen zu bedenken.

Immobilienwissen – Anbau

Bauvorhaben und Grenzen

Wer einen Anbau plant, sollte die Landesbauordnung und den rechtsgültigen Bebauungsplan anschauen. Abstandsflächen, Geschosshöhe, Fassade, Firsthöhe, etc. sind zu beachten.

Eine Baugenehmigung sollte durch den Entwursverfasser, dem Architekten und dem Bauherren beantragt werden. Um Kosten zu sparen, eignet sich hier eine Bauvoranfrage. Bei Eingriffen in das Nachbargrundstück, duch Verminderung der Grenzabstände, Beschattung, etc. ist dies mit den Nachbarn u.a. auch notariell zu regeln.

Planung und Durchführung

Um keine Fehler zu machen, die unter Umständen zu einem teuren Rückbau führen könnten, sollte man unbedingt einen Fachmann zu Rate ziehen. Ein Immobilienberater oder ein Architekt kann vorab prüfen, ob ein Anbau möglich ist und die entsprechenden Unterlagen einsehen.

Bautechnische und nachbarschaftliche Belange sind rechtlich geregelt. Wichtige Verordnungen müssen mit einbezogen werden, diese sind oft, je nach Bundesland, unterschiedlich und keinesfalls allgemeingültig. Für die Stadt Mettmann gilt hier das Bundesland NRW.

Belichtung, Besonnung, Belüftung

Je nachdem wofür der Anbau genutzt wird, bestehen noch einmal andere Regelungen und Pflichten. Es sei hier auf die Belichtung, Besonnung und die Belüftung des Gebäudeanbaus hinzuweisen. Auch Regelungen die den Brandschutz, den Schallschutz und die Statik betreffen, sind zu befolgen. Der Anbau lässt sich am Besten durch einen Experten, Schritt für Schritt planen. Dieser kennt sich auch mit den Materialien aus, die für den Anbau und dessen Nutzen wichtig sind.

Art und bauliche Nutzung

Alle architektonischen Leistungen werden der baulichen Nutzung angepasst. So gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, für die private und die gewerbliche Nutzung. Aber auch Schuppen und Einliegerwohnungen sowie Wintergärten lassen sich anbauen. Ebenso besteht auch oft die Möglichkeit einer Aufstockung.

Weiterführende links:

Hier geht es zum Immobilienlexikon : http://immobilienmakler.me/immobilienlexikon/

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Immobilienwissen – Amtlicher Lageplan

Knowhow für Makler, Verwalter, etc.

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück etwas bauen möchten, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Zum Bauantrag gehören die Flurkarte ebenso, wie der Lageplan, bzw. der amtliche Lageplan und eine Beschreibung des Bauvorhabens. Der Begriff: amtlicher Lageplan, gehört ebenfalls zum Wissen für Immobilienmakler, da dieser einem Käufer von einem Grundstück auch hierüber Auskunft geben kann.

Der Lageplan selbst, besteht aus zwei Teilen. Einer Beschreibung und einer Zeichnung. In der Beschreibung des Lageplans ist vermerkt, wer der Bauherr ist, um was für ein Grundstück es sich handelt, wie es unter Umständen belastet ist und wie es zu seinen Nachbargrundstücken steht.

Aufbau des Lageplanes

Des Weiteren werden im Lageplan die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ) und die Baumassenzahl benannt. Die Baumassenzahl gibt, laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) an, wieviel Kubikmeter Baumasse, je m² Grundstücksfläche gebaut werden darf.

In der Bauzeichnung lässt sich das Bauvorhaben gut erkennen. Hier werden Schnitte, Ansichten und Grundrisse gezeigt. Auch Angaben zur Dachform und Dachneigung, sowie Bemaßungen der Abstandsflächen zur Umgebung, werden hier zeichnerisch dargestellt.

Dokument für Bauherren und Makler

Der amtliche Lageplan ist, wie der Name schon sagt, ein amtliches und rechtsgültiges Dokument. Es gehört mit zu den Unterlagen, die ein Immobilienberater für den Verkauf einer Immobilie nutzt. Dennoch ist ein Lageplan nicht mit der Flurkarte zu verwechseln. Auf der Flurkarte befinden sich die Flurstücknummer und eine grobe Darstellung der Gebäude, die auf dem Grundstück stehen.

Amtlicher Lageplan – Wissen für Immobilienvermittler

Der Lageplan wird von einem Fachman, einem vereidigten Vermessungsingenieur oder der zuständigen Behörde erstellt. Hierzu wird die Flurkarte hinzugezogen. Die Flurkarte ist beim Katasteramt der Stadt (bei uns die Stadt Mettmann) einsehbar und erhältlich. Wenn man als Makler Mettmann zu seinem Gebiet zählt, dann sollte man sich auskennen. Am Besten bereits schon, wie Ich, seine Kindheit in diesem beschaulichen Städtchen verbracht haben. Mit der nötigen, fundierten Ausbildung kann man sich dann bestens im Immobiliendschungel zurechtfinden.