Immobilienwissen – Architektenvertrag

Architektenvertrag oder Ingenieursvertag

Die vertraglichen Regelungen zu einem Architektenvertrag stehen im BGB. Dort werden Modalitäten für sowohl den Architektenvertrag als auch den Ingenieurvertrag definiert. Der Architekt aber auch der Ingenieur sind verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und zu überwachen. Die Arbeiten sind in s.g. Leistungsphasen und Honorarstufen unterteilt.

Sonderkündigungsrecht

Zunächst werden mit dem Kunden die Ziele geplant. Dem Bauherren werden dann die Planungsunterlagen mit einer Kostenplanung übermittelt. Der Bauherr kann nun zustimmen oder von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das Kündigungsrecht erlischt 2 Wochen nach Übergabe der Unterlagen. Jedoch muss der Kunde zuvor von dem Sonderkündigungsrecht informiert worden sein.

Immobilienwissen – Architektenvertrag

Der Architekten- und Ingenieurvertrag ist ein wichtiges Dokument. Als Makler hat man oft mit diesen Unteragen zu tun wenn man sie vom Eigentümer ausgehändigt bekommt. Das passiert beispielsweise wenn man eine Immobilie, ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung, eine Villa oder Luxusimmobilie kaufen oder verkaufen möchte. Dem Immobilienmakler liegen dann die Unterlagen zur Sichtung vor.

Vorzeitige Vertragskündigung

Auch der Architekt kann unter bestimmten Bedingungen aus dem Vertrag aussteigen. Oder er setzt dem Kunden eine Frist zur Zustimmung des Vertrages. Wenn der Kunde diese verweigert, kann der Architekt seinerseits den Vertrag kündigen. Es werden dann die bis zur Kündigung des Architektenvertrages angefallenen Arbeiten und Leistungen berechnet.

Weiterführende links:

Hier geht es zum Immobilienlexikon : http://immobilienmakler.me/immobilienlexikon/

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Altbau – Immobilienwissen

Beliebte Schmuckstücke

Unter dem Begriff „Altbau“, versteht man typischerweise eine Bauweise, die bis zum zweiten Weltkrieg üblich war. Holzbalken, bis zu 3 m hohe Decken bei Gebäuden aus der Gründerzeit, Kastenfenster, Erker, Holztreppen, Steinwände etc., sind in einem Altbau vorherrschende Bauelemente. Der Begriff Altbau, gehört ebenso zum Wissen, dass auch für Immobilienmakler, Verwalter, Vermietern sowie Eigentümer interressant ist.

Beliebt und teuer

Erst ab etwa 1949 wurden in Häusern und Gebäuden, Betonwänden und -decken verbaut. Auch die ersten Isolierglasfenster werden in dieser Zeit verwendet. Ein Altbau ist also ein Begriff, für eine Immobilien, die vor den 1950er Jahren gebaut wurde.

Inzwischen sind modernisierte Altbauten in schönen Städten, teure und beliebte Wohnobjekte. In manchen Städten prägen sie wundervoll das Zentrum. Die Gebäude sind oft denkmalgeschützt. Altbauimmobilien umfassen Mehrfamilienhäuser, die Villa oder Luxusimmobilien gleichermaßen.

Altbauten Zeugen unserer Zeit

In der Art und Weise, wie bestimmte Albauten gebaut wurden und den Stadtkern prägen, lässt sich erkennen aus welcher Epoche sie entstammen.

Die historischen Gebäude haben teilweise wunderschöne Fassaden, die aus der Zeit des Jugendstil, des Klassizismus oder Barock zeugen und überaus erhaltenswert sind. Sie verfügen, neben der Fassade, über die typischen, zur Bauweise passenden Dächer sowie die entsprechende Innenarchitektur.

Merkmale eines Altbaus

Die typischne Kriterien für einen Altbau sind wichtig um eine Gebäude als solch einen zu definieren. So werden zur Bestimmung u.a. das Baujahr und die Bauweise herangezogen. Wenn Sie an einem typischen Altbau interessiert sind, fragen Sie Ihren Makler was er im Angebot hat.