Warmwasser in Immobilien

Dem Mieter steht auch im Sommer eine gute Wasserversorgung zu. Hierfür müssen Vermieter oder auch Verpächter sorgen. Dabei ist nicht relevant ob Sie ein Haus oder eine Wohnung anmieten oder pachten. Für Warmwasser muss immer gesorgt sein. Inzwischen gibt es hierzu auch eine Rechtsprechung vom Landgericht in Fulda. Diese entschied, dass der Vermieter, seinen aktuellen Mieter vor einem Wasserausfall, auch Warmwasser bewahren muss. Lesen Sie hier den Artikel: Warmwasser in Immobilien

Warmwasser in Immobilien

Wie kam es zu diesem Urteil ? Eine Mieterin reichte Beschwerde bei Ihrer Vermieterin ein. Der Grund war eine Nutzungseinschränkung in der Warmwasserversorgung. Heizung und auch Warmwasser waren nämlich abgestellt. Der Vermieter war zudem nicht erreichbar. Ein Rechtsanwalt wurde hinzu gezogen aber ignoriert. Schließlich wurde ein Antrag, auf eine so genannte Einstweilige Verfügung gestellt. Dies hatte zur Folge, dass die Vermieterin endlich reagierte und die Versorgung wieder herstellte.

Ein leerer Heizöltank soll für den Ausfall gesorgt haben. Beide Parteien, Vermieter und Mieter stritten letztendlich auch noch über die Zahlung der Gerichtskosten. Dieser Fall zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, als Immobilienmakler oder Verwalter auf dem Laufenden zu sein. Hiermit kann man seine Kunden gezielt unterstützen und wichtige Fragen beantworten.

Wasserversorgung sichern

Letzendlich hatte die Vermieterin die Gerichtskosten zu zahlen. Denn das Gericht in Fulda entschied, dass Warmwasser immer zur Verfügung stehen muss. Es dient der Grundversorgung und muss jederzeit, auch im Sommer genutzt werden können. Dieses Urteil stärkt den Mieter. Als Immobilienmakler im Kreis Mettmann spreche ich oft mit Mietern, die Ihre Rechte gar nicht kennen. Deshalb können Sie hierzu viele Urteile auf dieser Seite finden. Urteile, die Mieter, Vermieter aber auch Eigentümer unterstützen. Lesen Sie hier auch Gesetze die Sie kennen sollten, wenn Sie eine Immobilie, ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkaufen oder kaufen möchten. Nur so sind Sie auf der sicheren Seite und der Plan bis zur Umsetzung wird ein voller Erfolg. Gerne unterstütze als Makler , bei Ihrer Planung im Kreis Mettmann, Metzkausen und Umgebung.

Der Sommerhitze trotzen

Der Sommerhitze trotzen

Im Moment gibt es Klimageräte im Angebot, in den großen Versandhäusern oder Handwerkermärkten. Sie sollen die Sommerhitze erträglich machen. Nebenbei sorgen Klimageräte dafür, dass man gut schlafen kann und tagsüber das Arbeiten möglich ist. Nicht nur im Büro, sondern auch privat, werden die Geräte vielfach genutzt. In nahezu jedem Haus, welches zu verkaufen ist, wurden solche Geräte installiert. Lesen Sie hier den Artikel: Der Sommerhitze trotzen.

Immobilien mit Klimaanlagen

Inzwischen überschwemmen viele unterschiedliche Modelle den Markt. Teils sind diese Geräte bereits sehr günstig in derAnschaffung. Fast in jedem Haushalt sind sie zu finden. Wenn Klimageräte in einem Haus oder einer Wohnung fest installiert wurden, fließen sie in die Wertermittlung mit ein. Für den Fall, dass die Immobilie zu verkaufen ist, erhöht ein solches Gerät den Verkehrswert, den der Immobilienmakler berechnet.

Umweltsünder und Stromfresser

Im Sommer werden sehr viele, der leicht bedienbaren Klimageräte, in den Haushalten eingesetzt. Früher wurden sie ausschließlich in Luxusimmobilien, in der Villa oder im Landhaus genutzt. Heute stehen sie in jedem Reihenhaus, Ferienhaus und in Wohnungen zur Verfügung. Dennoch darf man nicht vergessen, dass Klimageräte der Umwelt schaden und sehr viel Strom verbrauchen.

Der Sommerhitze trotzen

Wie aber kann man nun der Sommerhitze auf umweltfreundliche Art und Weise entgehen? Wenn man tagsüber Fenster, Rolladen und Jalousien geschlossen hält, kann man die große Hitze draußen halten. Früh am morgen, wenn sich die Luft abgekühlt hat, sollte man noch einmal ordentlich auf Durchzug schalten. Markisen und Rolläden, sowie Sonnenschirme in Hausnähe sollten aufgestellt oder ausgefahren werden. Nutzen Sie tagsüber nach Möglichkeit keine wärmespendenden Geräte. Für ein wenig Kühlung sorgen unter Anderem Decken,- Stand,- oder Tischventilatoren.

Den Sommer mit einplanen

In neuen Häusern und Wohnungen gilt bereits die Energiesparverordnung. Diese sieht eine Dämmung des Gebäudes vor. Somit ist im Sommer auch für Wärmeschutz gesorgt. Unterschiedliche Maßnahmen wie eine Gebäudebgrünung, ein Teich oder schattige Unterstände sorgen ebenfalls für Abkühlung. Solche Maßnahmen lassen sich bereits bei einem Neubau mit einplanen.