Pflege und Instandhaltung einer Immobilie

Immobilie schnell verkaufen

Um den Wert einer Immobilie, beispielsweise den Wert von einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung zu erhalten, sind regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen nötig. Ein geschulter Immobilienmakler kann Sie hier beraten. Dies ist wichtig, denn hiermit lässt sich nicht nur der Verkehrswert des Objektes aufrechterhalten, er lässt sich auch steigern. Instandhaltungsmaßnahmen und auch regelmäßige, zeitgemäße Modernisierungen sorgen zudem auch dafür, dass sich das Haus oder die Wohnung schneller verkauft.

Steigerung Verkehrswert

Ein Hauseigentümer sollte sich mit seiner Immobilie auseinander setzen und sie auf einem aktuellen Stand halten. Dies betrifft sowohl die Bädertechnik, Heiztechnik, Dämmung, Rohre, etc. Fenster und Türen, sollten ebenfalls auf einem zeitgemäßen Stand sein und über aktuelle Energie- und Sicherheitstechnik verfügen.

Die EnEV sollte in die Modernisierung mit einfließen. Wenn Sie Ihr Haus im Kreis Mettmann Metzkausen oder Umgebung verkaufen möchten, dann achten Sie darauf, dass sie es Instand gesetz haben. Dies verringert Verkaufsprobleme und wird jeden, der im Begriff ist ein Haus zu kaufen erfreuen. Er muss beim Kauf keine Sanierungs- , Instandhaltungs, oder Modernisierungskosten zum Kaufpreis dazu kalkulieren.

Immobilienwert berechnen

Beim Verkauf des Objektes wird ein guter Makler den Wert des Hauses bestimmen. Wenn Sie den Immobilienwert bestimmen lassen macht es Sinn, das Objekt in einem relativ tadellosen Zustand zu zeigen. Der Immobilienberater kann sich so ein objektives Bild von dem zu verkaufenden Objekt machen, Problembeseitigungen anregen und den Verkehrswert berechnen. Er wird dann seine Marketingstrategie gezielt erarbeiten um die Immobilie möglichst rasch an einen Interessenten zu verkaufen.

Welcher Immobilienmakler ?

Egal um was es sich für eine Immobilie handelt. Sie muss Instand gehalten werden! Völlig unabhängig ob es sich um eine Einzimmer-Eigentumswohnung, ein Bauernhaus, eine Villa oder Luxusimmobilie handelt. Unmoderne, in die Jahre gekommene Wohnobjekte verkaufen sich generell schlechter als Tip-Top Immobilien.

Natürlich suchen auch Handwerker gelegentlich nach Objekten in denen sie sich verwirklichen können. Aber den Wert den man in die Instandhaltung einer Immobilie steckt erhält man auch beim Verkauf zurück. Während sich ein altes, in die Jahre gekommenes Haus wertmindernd auswirkt.

Immobilie verkaufen in Mettmann

In der Stadt Mettmann, Metzkausen aber auch in der näheren Umgebung finden sich Wohnobjekte unterschiedlicher Güte. Einige Häuser wurden heruntergewirtschaftet, während bei anderen Immobilien die Liebe zum Detail zu erkennen ist. Vielen Bewohnern ist nicht einmal klar, dass eine regelmäßige Instandhaltung die Immobilie nicht nur intakt hält, sondern eine notwendige Maßnahme ist, die den Wert des Objektes aufrechterhält und im Besten Fall sogar steigert.

Mit eines Sanierung, Renovierung, Modernisierung oder mit einfachen Instandhaltungsmaßnahmen sollte man nicht warten bis sich größere Mängel zeigen. Man sollte vor einem Renovierungsstau eingreifen und über das Nötige hinaus Maßnahmen ergreifen.

Freiheit aber auch Verantwortung

Als Immobilienmakler in Mettmann Metzkausen muss ich meinen Kunden oft die Augen öffnen. Eine eingene Immobilie bringt nämlich nicht nur Freiheit sondern auch Verpflichtungen mit sich. Wer in Mettmann Immobilien kaufen möchte, der sollte daher einen kundigen Immobilienspezialisten beauftragen. Dieser kennt die Häuser bereits schon lange bevor sie zum Verkauf stehen und weiß um deren Zustand.

Makler als kompetenter Ansprechpartner

Wenn Sie sich dazu entschließen ein intaktes Haus zu kaufen dessen Zustand keinen Stau aufweist, dann benötigen Sie nicht unbedingt einen teuren Luxusmakler. Ein Immobilienvermittler, der sich mit der Materie auskennt und auch in der Wertermittlung von Immobilien firm ist, dürfte der richtige Ansprechpartner sein.

Lassen Sie sich in jedem Fall gut beraten, damit sie wichtige Details nicht übersehen und dadurch Geld verschwenden.

Weiterführende links:

Hier geht es zum Immobilienlexikon : http://immobilienmakler.me/immobilienlexikon/

Wenn Sie eine Immobilien, ein Haus oder eine Wohnung im Kreis Mettmann, Metzkausen oder Umgebung kaufen oder verkaufen möchten, finden Sie hier mein Angebot: https://immobilienmakler.me/immobilienangebote/

Pollenflug vom Nachbargrundstück

Es gibt Nachbarn die sich verstehen und gut auskommen und es gibt welche, die sich nicht verstehen. Als Makler bekommt man so manch eine Geschichte zu hören denn nicht immer herrscht Harmonie in einer Wohnsiedlung. So fühlt sich so manch einer selbst von der Bepflanzung des Nachbargrundstückes verärgert. Nicht weil sie nicht den eigenen Geschmack trifft, sondern weil zu bestimmten Jahreszeiten die Pollen und Laub fliegen. Ein Grundstücksbesitzer klagte in einem speziellen Fall sogar vor dem Bundesgerichtshof wegen des Pollenflugs. Lesen Sie hier den Artikel: Pollenflug vom Nachbargrundstück

Urteil BGH zum Pollenflug

Im vorherschenden Fall wurde jetzt ein Gerichtsurteil gesprochen. Der Nachbar fühlte sich konkret von dem anfallenden Laub und dem Pollenflug durch das Nachbargrundstück gestört. So zog er vor Gericht um sich gegen den Nachbarn zur Wehr zu setzen. Das Gericht entschied in dem Fall, das die Bepflanzung, die Birken bleiben dürfen. Der Nachbar muss sich also mit dem Laub und dem Pollenflug abfinden.

Pollenflug vom Nachbargrundstück

Bei der Gartenbepflanzung und auch in der Natur kommt es zu Laubabwurf und Pollenflug. So ist es nunmal von der Natur bestimmt. Den Nachbarn störte nicht nur das abgeworfene Laub. Auch Birkenzweige, Blüten sowie Pollen waren für ihn eine Belastung, die er nicht weiter hinnehmen wollte.

So verlangte er, dass die Bäume gefällt werden, wofür selbstverständlich eine Baumfällgenehmigung von Nöten wäre. Sollten die Bäume weiter stehen bleiben, würde er sich auch mit einer monatlichen Zahlung von 230 € in den Monaten Juni – November abfinden.

Vorgaben zur Gartenbepflanzung

Nachdem sich die Nachbarn nicht einigen konnten, zog der Kläger vor den Bundesgerichtshof. Dort wurde seine Klage abgewiesen. So hatte der Beklagte die Grenzen zur Nachbarschaftsbebauung eingehalten. Diese betrugen 2 Meter zum Nachbargrundstück. Der Kläger wurde zwar durch das Laub und die Pollen beeinträchtigt, aber nicht in dem Maße, wie er vorgab. Das Gericht entschied, dass keine Entschädigungsansprüche entstanden sind. Die 3 ca. 18 Meter hohen Birken waren zudem gesund und wurden vom Beklagten gut unterhalten. Die Klage wurde abgelehnt.

Das Wissen über derartige Gerichtsurteile ist für den Immobilienmakler von großer Bedeutung. Wenn eine Person ein Haus verkaufen möchte, sollte er den Makler davon in Kenntnis setzen. Denn derartige Rechte oder auch Pflichten sind für einen Käufer der Immobilie relevant. Sie schützen ihn vor zukünftigen Rechtsstreitigkeiten.