Immobilienwissen für Makler – Anfechtungsklage

Einen Beschluss anfechten

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Wohnungseigentümer einen Beschluss anfechten möchte. Möglicherweise ist ersichtlich geworden, dass der Beschluss nichtig ist. Eine Anfechtung gegen einen Beschluss, kann man nur beim Amtsgericht einreichen. Hier kann man dann mittels Klage, den Beschluss für nichtig erklären lassen. Der Begriff Anfechtungsklage findet im WEG Anwendung. Er ist wichtig für die Eigentümerversammlung und wird von einem Verwalter ebenso genutzt wie von einem Immobilienmakler. Die Anfechtung muss in jedem Fall vor Gericht geregelt werden. Eine einfache Beschwerde an den Wohnungseigentumsverwalter ist nicht ausreichend oder rechtens. Das Wissen über die Anfechtungsklage gehört zum Grundwissen für Makler, Verwalter und alle, die mit Immobilien und deren Verwaltung zu tun haben.

Welches Gericht ist zuständig ?

Wenn man eine Klage gegen einen Beschluss anstrebt, muss man diese beim Amtsgericht des Wohnortes, bzw. der Stadt, wo die Wohnungsgemeinschaft wohnt, einreichen. Hier beantragt man dann eine Ungültigkeitserklärung des Eigentümerbeschlusses. Eine Klage beim Amtsgericht muss innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung eingereicht und innerhalb von 2 Monaten spätestens begründet werden.

Wer wird verklagt ?

Für den Fall, das man gegen einen Beschluss klagen möchte, verklagt man die anderen Wohnungseigentümer. Hierzu wird die Gemeinschaftsadresse der Wohngemeinschaft angegeben und die Namen der Bewohner genannt. Der Wohnungseingentumsverwalter, dem alleine die Klage zugestellt wird, informiert dann die anderen Bewohner über das laufende Verfahren.

Im Prinzip kann sich jeder Verwalter bei einem Amtsgerichtstermin selbst vertreten. In der Praxis ist aber, auf Grund der rechtlichen Komplexität und der eventuell anfallenden Kosten des Verfahrens, davon abzuraten. Ein Immobilienvermittler sollte vor dem Verkauf einer Wohnung immer Einsicht in die Protokolle der Wohngemeinschaft nehmen.

Warum wird geklagt ?

Gründe für eine Anfechtungsklage sind vielfältig. So kann es sich um Einberufungsfehler handeln aber ebenso auch um eine fehlende Beschlussfähigkeit. Auch gegen einen Verstoß gegen die Grundsätze einer s.g. ordnungsgemäßen Verwaltung, kann geklagt werden.

Immobilienwissen – Anfechtungsklage

Der Verwalter ist ebenso berechtigt Klage einzureichen. Er kann beispielsweise gegen seine Abberufung klagen. Das Recht auf Klage hat im Prinzip jeder Eigentümer einer verwalteten Immobilie. Hierbei ist es egal ob sich die Gemeinschaft in einem Mehrfamilienhaus, eine Luxusimmobiie oder sonst wo befindet. Es müssen jedoch mindestens 2 Parteien in dem Objekt wohnen und es muss verwaltet werden.

Wer kann vor Gericht klagen?

Jeder Eigentümer, der bereits im Grundbuch eingetragen ist, kann gegen einen Beschluss klagen. Wer beim Kauf einer Immobilie noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, der kann zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht klagen. Für einen Immobilienvermittler ist es daher auch immer wichtig, bei einem anstehenden Verkauf, die Protokolle einzusehen.

Weiterführende links:

Hier geht es zum Immobilienlexikon : http://immobilienmakler.me/immobilienlexikon/

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Rendite Immobilien im Kreis Mettmann

Wo gibt es noch Rendite Objekte ?

Rendite Objekte findet man in der Regel überall und ständig. Hier muss man die Augen aufhalten, den Markt kennen und rechnen können. Wichtige Kennzahlen geben letztendlich Auskunft darüber, welche Rendite das Wunschobjekt, wie beispielsweise eine Mehrfamilienhaus bringen wird. Da ein derartiges Renditeobjekt in der Regel verwaltergeführt ist, benötigt es zur Bewirtschaftung nur wenig Aufwand. Deshalb ist der Radius, in dem die Immobilie letztendlich liegt, auch nicht vorrangig zu bewerten.

Was bietet der Immobilienmarkt ?

Wenn Sie auf der Suche nach einem Objekt sind, kann man sich selbst auf den Weg machen um diese zu Finden oder man überlässt die Such nach dem Objekt der Begierde dem Fachmann, in diesem Fall einem Immobilienmakler.

Dieser wird die Wünsche separieren und zunächst seine Datenbanken nach einem Ergebnis durchsuchen. Zudem kommen immer wieder neue Angebote herein, die je nach Wunsch für den entsprechenden Investor interressant sein können. Ein „kleiner“ Investor fängt vielleicht erst einmal mit einem kleineren Projekt, wie einer Garage oder einer kleinen Wohnung an. Der Immobilienmarkt bietet hier alles was das Herz begehrt wenn man nur über die nötige Marktkenntnisse, Kontaktdatenbanken, einen passenden finanziellen background und das kaufmännische Wissen verfügt.

Für jeden Topf gibt es den passenden Deckel. …aber, am Besten und Schnellsten ist man beraten, wenn man dafür in einen spezialisierten Topfladen geht. 🙂

…darum sollte man sich, in Sachen „Rendite-Immobilie“ auch von einem Fachmann, wie einem gut ausgebildeten Immobilenmakler beraten lassen! Denn hier lassen sich individuelle Immobilien-Träume finden, die speziell an die eigenen Bedürfnisse angepasst sind.

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