Pollenflug vom Nachbargrundstück

Es gibt Nachbarn die sich verstehen und gut auskommen und es gibt welche, die sich nicht verstehen. Als Makler bekommt man so manch eine Geschichte zu hören denn nicht immer herrscht Harmonie in einer Wohnsiedlung. So fühlt sich so manch einer selbst von der Bepflanzung des Nachbargrundstückes verärgert. Nicht weil sie nicht den eigenen Geschmack trifft, sondern weil zu bestimmten Jahreszeiten die Pollen und Laub fliegen. Ein Grundstücksbesitzer klagte in einem speziellen Fall sogar vor dem Bundesgerichtshof wegen des Pollenflugs. Lesen Sie hier den Artikel: Pollenflug vom Nachbargrundstück

Urteil BGH zum Pollenflug

Im vorherschenden Fall wurde jetzt ein Gerichtsurteil gesprochen. Der Nachbar fühlte sich konkret von dem anfallenden Laub und dem Pollenflug durch das Nachbargrundstück gestört. So zog er vor Gericht um sich gegen den Nachbarn zur Wehr zu setzen. Das Gericht entschied in dem Fall, das die Bepflanzung, die Birken bleiben dürfen. Der Nachbar muss sich also mit dem Laub und dem Pollenflug abfinden.

Pollenflug vom Nachbargrundstück

Bei der Gartenbepflanzung und auch in der Natur kommt es zu Laubabwurf und Pollenflug. So ist es nunmal von der Natur bestimmt. Den Nachbarn störte nicht nur das abgeworfene Laub. Auch Birkenzweige, Blüten sowie Pollen waren für ihn eine Belastung, die er nicht weiter hinnehmen wollte.

So verlangte er, dass die Bäume gefällt werden, wofür selbstverständlich eine Baumfällgenehmigung von Nöten wäre. Sollten die Bäume weiter stehen bleiben, würde er sich auch mit einer monatlichen Zahlung von 230 € in den Monaten Juni – November abfinden.

Vorgaben zur Gartenbepflanzung

Nachdem sich die Nachbarn nicht einigen konnten, zog der Kläger vor den Bundesgerichtshof. Dort wurde seine Klage abgewiesen. So hatte der Beklagte die Grenzen zur Nachbarschaftsbebauung eingehalten. Diese betrugen 2 Meter zum Nachbargrundstück. Der Kläger wurde zwar durch das Laub und die Pollen beeinträchtigt, aber nicht in dem Maße, wie er vorgab. Das Gericht entschied, dass keine Entschädigungsansprüche entstanden sind. Die 3 ca. 18 Meter hohen Birken waren zudem gesund und wurden vom Beklagten gut unterhalten. Die Klage wurde abgelehnt.

Das Wissen über derartige Gerichtsurteile ist für den Immobilienmakler von großer Bedeutung. Wenn eine Person ein Haus verkaufen möchte, sollte er den Makler davon in Kenntnis setzen. Denn derartige Rechte oder auch Pflichten sind für einen Käufer der Immobilie relevant. Sie schützen ihn vor zukünftigen Rechtsstreitigkeiten.