Immobilienwissen – Allstimmigkeit

Wohnungseigentümer stimmen ab!

Allstimmigkeit ist ein Begriff, der Verwalter von Wohnungseigentum ebenso betrifft, wie Immobilienmakler. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat bei ihrer jählichen Eigentümerversammlung Beschlusskraft. Das bedeutet, dass Sie über das wesentliche Vorgehen der Gemeinschaft abstimmen kann. Die im WEG geregelten Abstimmungsverfahren sind: das Kopfprinzip, das Wertprinzip und das Objektprinzip. Ist in der Gemeinschaftsordnung nichts anderes geregelt, zählt das Kopfprinzip.

Wichtige Beschlüsse und Vereinbarungen

Zu den Beschlüssen gehören beispielsweise die Jahresabrechnung, der Wirtschaftsplan aber auch Instandhaltungsmaßnahmen. Diese können mit einer einfachen Mehrheit abgestimmt und beschlossen werden.

Ausnahmen bilden Vereinbarungen, wie die Änderung der Teilungserklärung oder Regelungen in der Gemeinschaftsordnung. Für derartige Vereinbarungen ist die Allstimmigkeit der Eigentümergemeinschaft notwendig. Allstimmigkeit bedeutet, dass alle Stimmen der zur Gemeinschaft gehörenden Eigentümer, notwendig sind.

Einfache Merheit

In der Regel werden Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit beschlossen. Hierfür muss, bei den teilnehmenden Eigentümern, mit mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen, abgestimmt werden.

Vereinbarungen können jedoch nie, nur mit einer einfachen Mehrheit oder einer qualifizierten Mehrheit, beschlossen werden! Hierfür lassen sich beispielsweise die Modernisierung, Anbringung einer Markise oder die Änderung der Gemeinschaftsordnung nennen. Für diese Vereinbarungen ist die Allstimmigkeit notwendig.

Einstimmigkeit und Allstimmigkeit

Als Allstimmigkeit bezeichnet man ein Abstimmergebnis der Eigentümergemeinschaft, wenn alle zur Gemeinschaft gehörigen Eigentümer abgestimmt haben. Die Einstimmigkeit ist das Abstimmergebnis, wenn alle auf der Eigentümerversammlung anwesenden Wohnungseigentümer, einem Antrag zugestimmt haben. Alle Eigentümer können einen gesetzlichen Vertreter bestimmen.

Allstimmigkeit – Wissen für Immobilienmakler, etc.

Die Allstimmigkeit wird nötig, wenn über Maßnahmen, die über die ordnungsgemäße Verwaltung hinausgehen abgestimmt wird. Bauliche Veränderungen, der zur Geminschaft gehörenden Immobilie, aber auch Maßnahmen, die sich stark auf alle Wohnungseigentümer auswirken, sind mit der Allstimmigkeit abzustimmen.

Beispiele sind:

  • die Änderung der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung
  • Regelungen oder Änderungen von Sondernutzungsrechten
  • Änderung des Zwecks und der Nutzung von Gemeinschaftseigentum (z.B. Gewerbe)
  • starke bauliche Veränderungen wie Aufbau einer Mobilfunkanlage, Anbringung von Markisen
  • die Änderung der Stimmrechtsverteilung bei der Wohnungseigentümerversammlung

Wenn man als Makler Mettmann zu seinem Gebiet zählt, dann sollte man sich auskennen. Am Besten bereits schon, wie Ich, seine Kindheit in diesem beschaulichen Städtchen verbracht haben. Mit der nötigen, fundierten Ausbildung kann man sich dann bestens im Immobiliendschungel zurechtfinden.

Der Sommerhitze trotzen

Der Sommerhitze trotzen

Im Moment gibt es Klimageräte im Angebot, in den großen Versandhäusern oder Handwerkermärkten. Sie sollen die Sommerhitze erträglich machen. Nebenbei sorgen Klimageräte dafür, dass man gut schlafen kann und tagsüber das Arbeiten möglich ist. Nicht nur im Büro, sondern auch privat, werden die Geräte vielfach genutzt. In nahezu jedem Haus, welches zu verkaufen ist, wurden solche Geräte installiert. Lesen Sie hier den Artikel: Der Sommerhitze trotzen.

Immobilien mit Klimaanlagen

Inzwischen überschwemmen viele unterschiedliche Modelle den Markt. Teils sind diese Geräte bereits sehr günstig in derAnschaffung. Fast in jedem Haushalt sind sie zu finden. Wenn Klimageräte in einem Haus oder einer Wohnung fest installiert wurden, fließen sie in die Wertermittlung mit ein. Für den Fall, dass die Immobilie zu verkaufen ist, erhöht ein solches Gerät den Verkehrswert, den der Immobilienmakler berechnet.

Umweltsünder und Stromfresser

Im Sommer werden sehr viele, der leicht bedienbaren Klimageräte, in den Haushalten eingesetzt. Früher wurden sie ausschließlich in Luxusimmobilien, in der Villa oder im Landhaus genutzt. Heute stehen sie in jedem Reihenhaus, Ferienhaus und in Wohnungen zur Verfügung. Dennoch darf man nicht vergessen, dass Klimageräte der Umwelt schaden und sehr viel Strom verbrauchen.

Der Sommerhitze trotzen

Wie aber kann man nun der Sommerhitze auf umweltfreundliche Art und Weise entgehen? Wenn man tagsüber Fenster, Rolladen und Jalousien geschlossen hält, kann man die große Hitze draußen halten. Früh am morgen, wenn sich die Luft abgekühlt hat, sollte man noch einmal ordentlich auf Durchzug schalten. Markisen und Rolläden, sowie Sonnenschirme in Hausnähe sollten aufgestellt oder ausgefahren werden. Nutzen Sie tagsüber nach Möglichkeit keine wärmespendenden Geräte. Für ein wenig Kühlung sorgen unter Anderem Decken,- Stand,- oder Tischventilatoren.

Den Sommer mit einplanen

In neuen Häusern und Wohnungen gilt bereits die Energiesparverordnung. Diese sieht eine Dämmung des Gebäudes vor. Somit ist im Sommer auch für Wärmeschutz gesorgt. Unterschiedliche Maßnahmen wie eine Gebäudebgrünung, ein Teich oder schattige Unterstände sorgen ebenfalls für Abkühlung. Solche Maßnahmen lassen sich bereits bei einem Neubau mit einplanen.