Warmwasser in Immobilien

Dem Mieter steht auch im Sommer eine gute Wasserversorgung zu. Hierfür müssen Vermieter oder auch Verpächter sorgen. Dabei ist nicht relevant ob Sie ein Haus oder eine Wohnung anmieten oder pachten. Für Warmwasser muss immer gesorgt sein. Inzwischen gibt es hierzu auch eine Rechtsprechung vom Landgericht in Fulda. Diese entschied, dass der Vermieter, seinen aktuellen Mieter vor einem Wasserausfall, auch Warmwasser bewahren muss. Lesen Sie hier den Artikel: Warmwasser in Immobilien

Warmwasser in Immobilien

Wie kam es zu diesem Urteil ? Eine Mieterin reichte Beschwerde bei Ihrer Vermieterin ein. Der Grund war eine Nutzungseinschränkung in der Warmwasserversorgung. Heizung und auch Warmwasser waren nämlich abgestellt. Der Vermieter war zudem nicht erreichbar. Ein Rechtsanwalt wurde hinzu gezogen aber ignoriert. Schließlich wurde ein Antrag, auf eine so genannte Einstweilige Verfügung gestellt. Dies hatte zur Folge, dass die Vermieterin endlich reagierte und die Versorgung wieder herstellte.

Ein leerer Heizöltank soll für den Ausfall gesorgt haben. Beide Parteien, Vermieter und Mieter stritten letztendlich auch noch über die Zahlung der Gerichtskosten. Dieser Fall zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, als Immobilienmakler oder Verwalter auf dem Laufenden zu sein. Hiermit kann man seine Kunden gezielt unterstützen und wichtige Fragen beantworten.

Wasserversorgung sichern

Letzendlich hatte die Vermieterin die Gerichtskosten zu zahlen. Denn das Gericht in Fulda entschied, dass Warmwasser immer zur Verfügung stehen muss. Es dient der Grundversorgung und muss jederzeit, auch im Sommer genutzt werden können. Dieses Urteil stärkt den Mieter. Als Immobilienmakler im Kreis Mettmann spreche ich oft mit Mietern, die Ihre Rechte gar nicht kennen. Deshalb können Sie hierzu viele Urteile auf dieser Seite finden. Urteile, die Mieter, Vermieter aber auch Eigentümer unterstützen. Lesen Sie hier auch Gesetze die Sie kennen sollten, wenn Sie eine Immobilie, ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkaufen oder kaufen möchten. Nur so sind Sie auf der sicheren Seite und der Plan bis zur Umsetzung wird ein voller Erfolg. Gerne unterstütze als Makler , bei Ihrer Planung im Kreis Mettmann, Metzkausen und Umgebung.

Maklercourtage wird geteilt

In NRW war es lange Routine. Andere Bundesländer ziehen jetzt nach. Ab 2021 berechnen Immobilienmakler bundesweit beim Kauf oder Verkauf von Immobilien die gleiche Maklercourtage. Käufer und Verkäufer werden dann gleich veranlagt. Beide teilen sich ab nächstem Jahr die Maklerkosten. Lesen Sie hier den Artikel: Maklercourtage wird geteilt

Die Teilung der Maklerkosten wurde beschlossen um Immobilienkäufer zu entlasten. In anderen Bundesländern außer NRW musste der Käufer die Kosten zahlen. Inzwischen belaufen sich die Kaufnebenkosten für Notar, Gericht und Makler auf ca. 16%.

Maklercourtage wird jetzt geteilt
Immobilienwissen für Makler

Maklercourtage wird geteilt

Der Käufer zahlt in Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen bis heute die gesamte Courtage. Jetzt wurde nach einer einheitlichen Regelung für Käufer und Verkäufer verlangt. Diese wurde jetzt beschlossen und wird vorraussichtlich 2021 umgesetzt werden. Inklusive Mwst. muss der Käufer einer Immobilie etwa 7,14 Maklercourtage zahlen. In den restlichen Bundesländern werden die Maklerkosten für Käufer und Verkäufer seit langer Zeit geteilt.

Nachweis der Courtagezahlung

Ein Nachweis soll belegen, dass die Zahlung der Maklercourtage vom Verkäufer eingegangen ist. Wenn eine Person ein Haus verkaufen möchte muss er dem Käufer danach die Zahlung der Maklercourtage nachweisen. Erst dann muss der Käufer seine Hälfte der Maklerkosten entrichten. Für Makler ist diese Regelung etwas ungewöhnlich aber aber 2021 Gesetz. Sehen Sie hier welche Leistungen sie individuell in Anspruch nehmen können wenn Sie eine Immobilie veräußern möchten.