In NRW war es lange Routine. Andere Bundesländer ziehen jetzt nach. Ab 2021 berechnen Immobilienmakler bundesweit beim Kauf oder Verkauf von Immobilien die gleiche Maklercourtage. Käufer und Verkäufer werden dann gleich veranlagt. Beide teilen sich ab nächstem Jahr die Maklerkosten. Lesen Sie hier den Artikel: Maklercourtage wird geteilt
Die Teilung der Maklerkosten wurde beschlossen um Immobilienkäufer zu entlasten. In anderen Bundesländern außer NRW musste der Käufer die Kosten zahlen. Inzwischen belaufen sich die Kaufnebenkosten für Notar, Gericht und Makler auf ca. 16%.
Maklercourtage wird geteilt
Der Käufer zahlt in Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen bis heute die gesamte Courtage. Jetzt wurde nach einer einheitlichen Regelung für Käufer und Verkäufer verlangt. Diese wurde jetzt beschlossen und wird vorraussichtlich 2021 umgesetzt werden. Inklusive Mwst. muss der Käufer einer Immobilie etwa 7,14 Maklercourtage zahlen. In den restlichen Bundesländern werden die Maklerkosten für Käufer und Verkäufer seit langer Zeit geteilt.
Nachweis der Courtagezahlung
Ein Nachweis soll belegen, dass die Zahlung der Maklercourtage vom Verkäufer eingegangen ist. Wenn eine Person ein Haus verkaufen möchte muss er dem Käufer danach die Zahlung der Maklercourtage nachweisen. Erst dann muss der Käufer seine Hälfte der Maklerkosten entrichten. Für Makler ist diese Regelung etwas ungewöhnlich aber aber 2021 Gesetz. Sehen Sie hier welche Leistungen sie individuell in Anspruch nehmen können wenn Sie eine Immobilie veräußern möchten.