Abgeschlossenheitsbescheinigung-Immobilienwissen

Knowhow für Interessierte

Die Abgeschlossenheit einer Wohnung ist die Grundvoraussetzung für die Eintragung in das Wohnungsgrundbuch. Das Dokument, die Abgeschlossenheitsbescheinigung, wird bei der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum benötigt. Möchten Sie beispielsweise eine Eigentumswohnung verkaufen, dann ist diese Bescheinigung, insbesondere für den Immobilienmakler wichtig.

In Fragen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung kann Ihnen ein Bausachverständiger, Architekt, Makler oder auch der Wohnungseigentumsverwalter ebenso weiterhelfen wie das Bauamt in Ihrer Stadt. Hier wäre die Stadt Mettmann für alle Stadtteile wie: Mettmann-Süd, Mettmann-West, Metzkausen, Obmettmann, etc. zuständig.

Wo erhält man eine Abgeschlossenheitserklärung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Untere Baubehörde der Gemeinde ausgestellt. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden. Eine Wohnung kann nur zu Sondereigentum erklärt werden, wenn sie in sich, räumlich, vollständig in sich abgeschlossen ist.

Voraussetzungen der Abgeschlossenheit

Alle Räume müssen den entsprechenden Verordnungen von Schallschutz und Brandschutz entsprechen. Bautechnische Anforderungen müssen für Wohnobjekte, Häuser, Wohnungen, Villen und Luxusimmobilien erfüllt sein. Sollten die Voraussetzungen nicht den nötigen Bestimmungen entsprechen, wie beispielsweise bei einem Altbau, dann ist unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem die Möglichkeit der Abgeschlossenheit gegeben.

Im Prinzip muss die zukünftige Wohnung einen „Kubus“ bilden. Die Abgrenzungen zu Nachbarwohnungen und zum Gemeinschaftseigentum müssen festgelegt sein und in einem Aufteilungsplan deutlich gekennzeichnet sein.     

Abgeschlossenheitsbescheinigung-Immobilienwissen

Die zu Sondereigentum erklärte Wohnung muss deutlich von anderen Wohnungen und den Miteigentumsanteilen getrennt sein. Eine eigene Haushaltsführung muss gegeben sein. Hierzu ist ein separater, eigener Eingang nötig. Ein WC, eine Waschgelegenheiten, sowie Wasser- und Abwasserversorgung und Entsorgung müssen gewährleistet sein. Stromanschlüsse und eine Kochgelegenheit dürfen nicht fehlen.

Abgeschlossenheit nicht zu Wohnzwecken

Es gibt aber auch die Abgeschlossenheit, für nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume oder Flächen. Dies können Kellerräume oder Garagen sein. Diese müssen ebenfalls abgeschlossen sein. Die Auflagen entsprechen in diesem Fall nicht denen, die für Wohnzwecke verlangt werden.

Allerdings ist auch hier wieder der Kubus, die abgeschlossene Fläche eines Raumes die Grundbedingung für eine Begründung. Ein Stellplatz, Carport oder Unterstand sind demnach nicht sondereigentumsfähig. Ihr Makler oder Immobilienmakler kann Ihnen diese Unterlagen erklären.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag auf eine Abgeschlossenheitserklärung, wird ein Aufteilungsplan, der die Aufteilung der zugehörigen Räume, deutlich kennzeichnet benötigt. Behilflich können hier ein Architekt, Immobilienmakler oder die Stadt sein.

Zudem werden Schnitte und Ansichten, sowie Grundrisse, teilweise Bauzeichnungen und Katasterauszüge sowie Angaben zum Antragsteller benötigt.

Die Unterlagen werden bei der Baubehörde zur Antragstellung eingereicht. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird zur Eröffnung von einem Wohnungsgrundbuch benötigt.

Wenn Sie ein Haus kaufen oder verkaufen möchten, gibt es viele Dinge die Sie beachten müssen. Von der Ideen, über die Unterlagenbeschaffung bis zur Umsetzung, ist es ein weiter Weg. Am besten lassen Sie sich von einem Immobilienmakler Ihres Vertrauens beraten.

Weiterführende links:

Hier geht es zum Immobilienlexikon : http://immobilienmakler.me/immobilienlexikon/

Wenn Sie eine Immobilien, ein Haus oder eine Wohnung im Kreis Mettmann, Metzkausen oder Umgebung kaufen oder verkaufen möchten, finden Sie hier mein Angebot: https://immobilienmakler.me/

Immobilienwissen – Allstimmigkeit

Wohnungseigentümer stimmen ab!

Allstimmigkeit ist ein Begriff, der Verwalter von Wohnungseigentum ebenso betrifft, wie Immobilienmakler. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat bei ihrer jählichen Eigentümerversammlung Beschlusskraft. Das bedeutet, dass Sie über das wesentliche Vorgehen der Gemeinschaft abstimmen kann. Die im WEG geregelten Abstimmungsverfahren sind: das Kopfprinzip, das Wertprinzip und das Objektprinzip. Ist in der Gemeinschaftsordnung nichts anderes geregelt, zählt das Kopfprinzip.

Wichtige Beschlüsse und Vereinbarungen

Zu den Beschlüssen gehören beispielsweise die Jahresabrechnung, der Wirtschaftsplan aber auch Instandhaltungsmaßnahmen. Diese können mit einer einfachen Mehrheit abgestimmt und beschlossen werden.

Ausnahmen bilden Vereinbarungen, wie die Änderung der Teilungserklärung oder Regelungen in der Gemeinschaftsordnung. Für derartige Vereinbarungen ist die Allstimmigkeit der Eigentümergemeinschaft notwendig. Allstimmigkeit bedeutet, dass alle Stimmen der zur Gemeinschaft gehörenden Eigentümer, notwendig sind.

Einfache Merheit

In der Regel werden Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit beschlossen. Hierfür muss, bei den teilnehmenden Eigentümern, mit mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen, abgestimmt werden.

Vereinbarungen können jedoch nie, nur mit einer einfachen Mehrheit oder einer qualifizierten Mehrheit, beschlossen werden! Hierfür lassen sich beispielsweise die Modernisierung, Anbringung einer Markise oder die Änderung der Gemeinschaftsordnung nennen. Für diese Vereinbarungen ist die Allstimmigkeit notwendig.

Einstimmigkeit und Allstimmigkeit

Als Allstimmigkeit bezeichnet man ein Abstimmergebnis der Eigentümergemeinschaft, wenn alle zur Gemeinschaft gehörigen Eigentümer abgestimmt haben. Die Einstimmigkeit ist das Abstimmergebnis, wenn alle auf der Eigentümerversammlung anwesenden Wohnungseigentümer, einem Antrag zugestimmt haben. Alle Eigentümer können einen gesetzlichen Vertreter bestimmen.

Allstimmigkeit – Wissen für Immobilienmakler, etc.

Die Allstimmigkeit wird nötig, wenn über Maßnahmen, die über die ordnungsgemäße Verwaltung hinausgehen abgestimmt wird. Bauliche Veränderungen, der zur Geminschaft gehörenden Immobilie, aber auch Maßnahmen, die sich stark auf alle Wohnungseigentümer auswirken, sind mit der Allstimmigkeit abzustimmen.

Beispiele sind:

  • die Änderung der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung
  • Regelungen oder Änderungen von Sondernutzungsrechten
  • Änderung des Zwecks und der Nutzung von Gemeinschaftseigentum (z.B. Gewerbe)
  • starke bauliche Veränderungen wie Aufbau einer Mobilfunkanlage, Anbringung von Markisen
  • die Änderung der Stimmrechtsverteilung bei der Wohnungseigentümerversammlung

Wenn man als Makler Mettmann zu seinem Gebiet zählt, dann sollte man sich auskennen. Am Besten bereits schon, wie Ich, seine Kindheit in diesem beschaulichen Städtchen verbracht haben. Mit der nötigen, fundierten Ausbildung kann man sich dann bestens im Immobiliendschungel zurechtfinden.