Altlasten – Immobilienwissen für Makler

Wichtig zu Wissen!

Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen möchten, dann solten Sie sich auch für die Altlasten, die im Altlastenregister stehen, interessieren. Dieses Wissen ist für Immobilienmakler aber auch private Käufer, gleichermaßen interessant und wichtig. Altlasten betreffen den Untergrund, bzw. das Grundstück. Hierzu zählen geologische Merkmale aber auch besondere Vorkommnisse, wie Verunreinigungen des Grundstücks.

Beschaffenheit des Grundstückes

Als Käufer einer Immobilie, aber auch als Makler, sollten Sie sich mit den Altlasten, oder auch dem Altlastenregister auseinander setzten. Ein verunreinigter oder mit Müll aufgefüllter Untergrund, muss dem Käufer genannt werden. Ansonsten kann eine arglistige Täuschung vorliegen. Diese hat dann einen Rechtsstreit oder eine Kauf-Rückabwicklung zur Folge.

Industrieelle Verschmutzung

Altlasten sind in der Regel während der industriellen Produktion entstanden. Früher legten die Industriellen nicht so viel Wert auf Umweltschutz und so gelangten viele umweltschädigende aber auch gesundheitsgefährdende Stoffe sorglos in den Boden.
Von diesen Stoffen können bei einer Bebauung oder Nutzung des Grundstückes heute Gefahren für Mensch und Tier ausgehen. Aber auch militärische Ursachen können ein Grundstück belasten.

Altlasten – Immobilienwissen

Verunreinigte Grundstücke

In den Städten werden Altlastenverzeichnisse geführt um gesammelte Grundstücksdaten zu verwalten. Auch in Mettmann werden seit Jahren relevante Daten gesammelt. Von Altlasten betroffene Grundstücke werden im Altlastenkataster der Stadt gesammelt. Zugang zu diesem Kataster, haben auf Anfrage, Personen mit berechtigtem Interesse.

Nutzbarkeit und Verkauspreis

Verunreinigungen aber auch Ablagerungen beeinflussen die Nutzbarkeit des Grundstückes. Unter Umständen müssen teure Maßnahmen zur Nutzung oder Bebauung ergriffen werden. Diese äußern sich selbstverständlich auch im Verkehrswert der Immobilie und dürfen auf keinen Fall verschwiegen werden. Wer dies tut, handelt unseriös und macht sich strafbar! Aber nicht alle Altlasten sind gefährlich oder schädlich. Dennoch kann ein Bodenaushub den Bau eines Hauses erheblich verteuern.

Auskünfte rechtzeitig einholen

Wenn man einen Kauf oder die Bebauung eines Grundstückes in Betracht zieht, sollte man rechtzeitig Auskünfte einholen. Hierzu fragt man den Immobilieberater, den Verkäufer oder besorgt sich die entsprechenden Auszüge beim Katasteramt seiner Stadt. Die Altlasten sollte man bei Grundstücken und Häusern ebenso einsehen, wie bei Villen und Luxusimmobilien. Hier ist beispielsweise das Katasteramt Mettmann zuständig. Somit kann man sich viel Ärger aber auch Kosten ersparen und sein Grundstück beruhigt so nutzen, wie man es geplant hat. Denn in den Katastern werden die entsprechenden Informationen, wie Daten und wichtige Erkenntnisse über altlastenverdächtige und schädliche Parzellen, sowie deren Bodenveränderungen gesammelt.

Vertraglich festhalten

Zu allgemeinen Sicherheit kann man das Thema Altlasten auch mit in den Kaufvertrag aufnehmen. Entsprechende Formulierungen können somit notariell beurkundet werden. Somit kann man sich neben dem Auszug aus dem Altlastenregister beim Katasteramt, noch einmal rechtlich absichern.

Wenn man als Makler Mettmann zu seinem Gebiet zählt, dann sollte man sich auskennen. Am Besten bereits schon, wie Ich, seine Kindheit in diesem beschaulichen Städtchen verbracht haben. Mit der nötigen, fundierten Ausbildung kann man sich dann bestens im Immobiliendschungel zurechtfinden.

Alleinerbe – Immobilienwissen

Erbangelegenheiten regeln

Eine Alleinerbe ist eine Person, auf die alle Vermögenserte (Geld, Immobilien…) eines Menschen, nach seinem Tod übertragen werden. Ja, auch Kenntnisse über die Erbfolge, gehören zum Gebiet von Immobilienmakler, Verwalter und Vermieter.

Die gesetzlichen Erbfolge

Wenn der Verstorbene keine weiteren Angehörigen hat und in der gesetzlichen Erfolge alleiniger Erbe ist, wird er Alleinerbe genannt. Ein Alleinerbe kann vom s.g. Erblasser, dem Verstorbenen, auch per Testament bestimmt werden. Zu berücksichtigen ist, dass auf das Erbe, Erbschaftssteuer anfallen kann.

Rechte und Pflichten des Erben

Ein Alleinerbe oder der Erbe generell, übernimmt mit der Annahme des Nachlasses alle Rechte und Pflichten. Das Betrifft Immobilienwerte und Vermögen, wie auch Schulden oder sanierungsbedürftige Immobilien. Zudem übernimmt er dass gesamte, ihm zustehende Erbe. Das bedeutet, er kann nicht ausschließlich Vermögensteile wählen und die Schulden ablehnen, das gesamte Erbe wird in dem Fall angenommen.

Alleinerbe und Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Personen an einer Erbschaft beteiligt sind, spricht man von einer Erbengemeinschaft. Oft können sich Erbengemeinschaften schlecht einigen, wenn es um den Verkauf eines Wohnobjektes aus familiärem Besitz geht. Hier treffen viele Bedürfnisse, Meinungen und Emotionen aufeinander.

Alleinerbe – Wissen für Makler, etc.

Je größer die Erbengemeinschaft ist, desto schneller können sich Konflikte ergeben. Oft läuft aber auch der Verkauf von Immobilien, egal ob Eigentumswohnung, Haus oder Luxusimmobilien, die einer Erbengemeinschaft gehören, problemlos und schnell ab. Hier gibt es ganz unterschiedliche Situationen.

Erbe ablehnen ?

Hat man sich entschieden, die Erbschaft nicht anzunehmen, so kann man diese innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis, ausschlagen. Hierbei können unterschiedliche Gründe vorliegen. Beispielsweise die Kenntnis darüber, dass der oder die Verstorbene verschuldet war.

Immobilievermögen erben

Wenn man eine Immobilie erbt, wird man im Grundbuch eingetragen. Zur Grundbuchänderung beim Amtsgericht, wird eine Sterbeurkunde benötigt. Die Umschreibung auf den neuen Eigentümer ist im Erbfall, zwei Jahre lang gebührenfrei.

Auch hier haftet der neue Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten, die mit dem Erbe der Immobilie auf ihn zukommen. Dies gilt für Häuser, Wohnungen und Grundstücke gleichermaßen.