Ordnung ist das halbe Leben!?

Sicher haben Sie diesen Spruch schon etliche Male gehört. Aber es ist etwas dran, soviel kann sicherlich Jeder behaupten. Denn wer Ordnung hält, der ist strukturierter und kann besser planen. Aber auch im Immobilienwesen spielt es eine Rolle, wie sich ein Verkaufsobjekt darstellt. Jeder Immobilienmakler kann ein Lied von chaotischen, unaufgeräumten Immobilien singen. Welches Wohnobjekt, welche Gewerbeeinheit kann ein Makler wohl besser vermarkten? Die Antwort ist sehr einfach.

Ordnung muss sein

Ein aufgeräumtes und durchstrukturiertes Heim dient nicht nur dem Immobilienberater. Es erleichtert ebenso einen schnellen Umzug, beispielweise nach dem Verkauf der Immobilie. Man findet sich einfach besser zurecht und kann nötige Unterlagen besser auffinden. Dennoch ist ein aufgeräumtes Haus oder eine Wohnung nicht, wie man meint, die Selbstverständlichkeit.

Als Immobilienvermittler betreue und unterstütze ich Kunden weit über die Grenze hinaus. Auch in den gehobeneren Gegenden trifft mich bisweilen der Schlag wenn ich ein Objekt in Augenschein nehmen soll. Zu den Bereichen gehören durchaus tolle Lagen in beispielsweise: Düsseldorf, Oberkassel, Unterfeldhaus, Haan, Hilden, Ratingen Hösel, Ludenberg, Hubbelrath, Solingen Wald und Burg, etc .

Wie bei Hempels unterm Sofa

Dabei ist es vollkommen egal um was für eine Immobilie es sich handelt. Man kann also keinesfalls davon ausgehen dass die Villa oder die Luxusimmobilie sich besser präsentieren. Diese Objekte stehen einem einfachen Einfamilienhaus oder der Eigentumswohnung in nichts nach.

Die Eigentümer unaufgeräumter Immobilien müssen oft freundlich auf diesen Missstand hingewiesen werden. Ihnen muss erläutert werden dass auch bei potentiellen Käufern grundsätzlich der erste Blick der Wichtigste ist. Ein Eindruck den man aus seinem Kopf nicht mehr löschen kann.

Lieblingsimmobilie des Immobilienberaters

Wie sieht sie also aus ? Die Immobilie der Begierde, sowohl vom Käufer als auch vom Makler ? Eideutig gepflegt, aufgeräumt und sauber! Ganz einfach also! Der Immobilienberater kann schnell und einfach den Wert des Objektes bestimmen und sein Exposé wird einem Traum gleichen.

Bei Besichtigungen werden die Interessente ins Staunen versetzt und verlieben sich schneller in einen zukünftigen Wohntraum. Letzendlich kann der Verkäufer auch noch schneller ausziehen um in seinem neuen Haus oder der Wohnung schnell und einfach sein neues Glück zu finden.

Man muss kein Fachmann sein…

Und man muss nicht unbedingt ein Feng Shui Meister, Marie Kondo oder ein im home staging bewanderter Inneneinrichter sein. Die einfachste Maßnahmen lassen sich im Aufräumen und Sauberhalten begründen. Einfacher geht es nicht! Und wenn das Ziel ein Verkauf zu einem guten Preis sein soll, dann lohnt sich die Mühe letzendlich auch.

Weiterführende links:

Hier geht es zum Immobilienlexikon : http://immobilienmakler.me/immobilienlexikon/

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Immobilienwissen – Anwesenheitsliste

Wissen für Immobilienmakler, Verwalter, etc.

Die Anwesenheitsliste ist ein wichtiger Bestandteil bei einer Eigentümerversammlung. Der Begriff wird von Maklern, Verwaltern aber auch Wohnungseigentümern genutzt. Die Anwesenheitsliste zeigt an, ob eine Eigentümerversammlung beschlussfähig ist. Die Versammlungsmitglieder sind stimmberechtigt und können nach unterschiedlichen Prinzipien, die in der Gemeinschaftsordnung festgehalten sind abstimmen.

Immobilienwissen – Anwesenheitsliste

Die Versammlung ist nur beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte, der Miteigentumsanteile an der Immobilie anwesend sind. Diese Mehrheit muss schriftlich, am Anfang jeder Sitzung fetsgehalten werden. Es gibt unterschiedliche Eigentümerbelange über die abgestimmt wird. Diese kann man grob in Kategorien stecken. Je nach Kategorie (einfach qualifizierte Mehrheit, doppelt qualifizierte Mehrheit…) sind unterschiedliche Abstimmungsprinzipien nötig.

So gibt es außerdem noch das Kopfprinzip, das Wertprinzip oder aber das Objektprinzip. Wenn nichts anderes in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung geregelt ist, so wird nach den Miteigentumsanteilen abhestimmt.

Nachweis der Anwesenheit

Der Eigentümer wird namentlich, unter Nennung der Eigentumswohnung und Adresse, im Protokoll genannt. Seine Unterschrift bestätigt rechtskräftig die Teilnahme. Diese Angaben sind später duch Notare, Immobilienvermittler, Privatpersonen aber auch durch das Gericht nachvollziehbar. Jedoch kann sich jeder Eigentümer auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Teilnahme an einer Eigentumsversammlung

Wer als Eigentümer an einer Versammlung teilnimmt, darf diese nicht einfach so verlassen! Ansonsten muss die entsprechende Person, mit Zeitpunkt im Protokoll ausgetragen werden. Unter Umständen ist damit jedoch die Beschlussfähigkeit der Versammlung gefährdet. Die Anwesenheitsliste ist Bestandteil des Protokolls, der für jede Eigentümerversammlung anzufertigen ist.

Das Protokoll muss in jedem Fall gut und sicher aufbewahrt werden. Er ist ein wichtiger Bestandteil wen Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. In jedem Fall wird der beauftragte Immobilienberater einen Blick in die Protokolle werfen um seinen Kunden fachmännisch beraten zu können.

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