Altlasten – Immobilienwissen für Makler

Wichtig zu Wissen!

Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen möchten, dann solten Sie sich auch für die Altlasten, die im Altlastenregister stehen, interessieren. Dieses Wissen ist für Immobilienmakler aber auch private Käufer, gleichermaßen interessant und wichtig. Altlasten betreffen den Untergrund, bzw. das Grundstück. Hierzu zählen geologische Merkmale aber auch besondere Vorkommnisse, wie Verunreinigungen des Grundstücks.

Beschaffenheit des Grundstückes

Als Käufer einer Immobilie, aber auch als Makler, sollten Sie sich mit den Altlasten, oder auch dem Altlastenregister auseinander setzten. Ein verunreinigter oder mit Müll aufgefüllter Untergrund, muss dem Käufer genannt werden. Ansonsten kann eine arglistige Täuschung vorliegen. Diese hat dann einen Rechtsstreit oder eine Kauf-Rückabwicklung zur Folge.

Industrieelle Verschmutzung

Altlasten sind in der Regel während der industriellen Produktion entstanden. Früher legten die Industriellen nicht so viel Wert auf Umweltschutz und so gelangten viele umweltschädigende aber auch gesundheitsgefährdende Stoffe sorglos in den Boden.
Von diesen Stoffen können bei einer Bebauung oder Nutzung des Grundstückes heute Gefahren für Mensch und Tier ausgehen. Aber auch militärische Ursachen können ein Grundstück belasten.

Altlasten – Immobilienwissen

Verunreinigte Grundstücke

In den Städten werden Altlastenverzeichnisse geführt um gesammelte Grundstücksdaten zu verwalten. Auch in Mettmann werden seit Jahren relevante Daten gesammelt. Von Altlasten betroffene Grundstücke werden im Altlastenkataster der Stadt gesammelt. Zugang zu diesem Kataster, haben auf Anfrage, Personen mit berechtigtem Interesse.

Nutzbarkeit und Verkauspreis

Verunreinigungen aber auch Ablagerungen beeinflussen die Nutzbarkeit des Grundstückes. Unter Umständen müssen teure Maßnahmen zur Nutzung oder Bebauung ergriffen werden. Diese äußern sich selbstverständlich auch im Verkehrswert der Immobilie und dürfen auf keinen Fall verschwiegen werden. Wer dies tut, handelt unseriös und macht sich strafbar! Aber nicht alle Altlasten sind gefährlich oder schädlich. Dennoch kann ein Bodenaushub den Bau eines Hauses erheblich verteuern.

Auskünfte rechtzeitig einholen

Wenn man einen Kauf oder die Bebauung eines Grundstückes in Betracht zieht, sollte man rechtzeitig Auskünfte einholen. Hierzu fragt man den Immobilieberater, den Verkäufer oder besorgt sich die entsprechenden Auszüge beim Katasteramt seiner Stadt. Die Altlasten sollte man bei Grundstücken und Häusern ebenso einsehen, wie bei Villen und Luxusimmobilien. Hier ist beispielsweise das Katasteramt Mettmann zuständig. Somit kann man sich viel Ärger aber auch Kosten ersparen und sein Grundstück beruhigt so nutzen, wie man es geplant hat. Denn in den Katastern werden die entsprechenden Informationen, wie Daten und wichtige Erkenntnisse über altlastenverdächtige und schädliche Parzellen, sowie deren Bodenveränderungen gesammelt.

Vertraglich festhalten

Zu allgemeinen Sicherheit kann man das Thema Altlasten auch mit in den Kaufvertrag aufnehmen. Entsprechende Formulierungen können somit notariell beurkundet werden. Somit kann man sich neben dem Auszug aus dem Altlastenregister beim Katasteramt, noch einmal rechtlich absichern.

Wenn man als Makler Mettmann zu seinem Gebiet zählt, dann sollte man sich auskennen. Am Besten bereits schon, wie Ich, seine Kindheit in diesem beschaulichen Städtchen verbracht haben. Mit der nötigen, fundierten Ausbildung kann man sich dann bestens im Immobiliendschungel zurechtfinden.

Alleineigentum – Immobilienwissen

Eigentümer und ihre Rechte

Das Alleineigentum gehört, wie der Name schon sagt, einer einzelnen Person. Der Begriff zählt zum Repertoire für Immobilienmakler, Verwalter sowie Eigentümer. Alleineigentum ist das Recht, alleine über eine Immobilie oder eine Sache zu verfügen. Gehört die Immobilie mehreren Personen, so nennt man dies Bruchteilseigentum oder Gesamthandseigentum. Die Eigentumsanteile an einer Immobilie werden im Grundbuch, Abteilung 1 eingetragen.

Alleineigentum im BGB

Das Eigentum wird im BGB unter § 903 begründet. Es erläutert die Befugnisse des Eigentümers an einer Sache. Der Eigentümer kann also mit der Sache oder der Immobilie, nach Belieben verfahren. Er hat das Recht, andere Personen von jeder Einwirkung auszuschließen.

Eigentumsrechte klären

Der Eigentümer kann laut Vertrag, z.B. Kaufvertrag, Schenkung, Erbe, etc. beweisen, das ihm die Immobilie zusteht oder gehört. Mit Eintragung in das Grundbuch (§891 BGB) sind solche Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie dann gefestigt, denn das Grundbuch unterliegt dem „öffentlichen Glauben„.

Alleineigentum – Wissen für Makler, etc.

Das im Grundbuch eingetragene Eigentum, an einer Eigentumswohnung oder einem Haus, bzw. Grundstück, begründet ein s.g. dingliches Recht. Das nicht eingetragene Eigentum an einer Immobilie, einem Haus einer Luxusimmobilie oder einem Grundstück, ist hingegen lediglich ein persönliches Recht.

Eigentümer oder Besitzer ?

In der Regel ist der Eigentümer auch der Besitzer. Besitz bedeutet in diesem Fall, das der Besitzer die Immobilie tatsächlich auch nutzt. Ein Vermieter kann Eigentümer sein, während der Mieter, rein rechtlich, der Besitzer, der Wohnung ist.

Rechte und Pflichten beachten

Wichtig ist: Durch das Alleineigentum an einer Sache oder Immobilie, dürfen keine Rechte Dritter verletzt werden. In der Immobilienbranche greifen hier z.B. die Nachbarschaftsrechte des jeweiligen Bundeslandes.