Frühlingserwachen für Verkäufer

Jahreszeiten können sich verkaufsfördernd auswirken

Jetzt ist er endlich da! Der lang ersehnte Frühling! Und mit ihm kommt zeitgleich das Frühlingserwachen für Immobilienmakler. Warum ? Weil der Frühling eine der besten Jahreszeiten ist, um Immobilien zu verkaufen. Jetzt stellt sich das Haus oder die Wohnung im wunderschönen Licht dar und sogar die Umwelt spielt mit.

Jetzt das Haus verkaufen!

Wir haben immer noch das historische Zinstief. Kredite für Immobilien sind leicht und besonders günstig zu bekommen.

Frühlingserwachen beim Makler

Die Preise für ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung, eine Villa, ein Landhaus oder eine Luxusimmobilie sind gerade jetzt, extrem hoch. Wohnraum ist knapp. Also wann kann man sein Haus wohl am Besten verkaufen? Wenn nicht jetzt ? Wann dann ?

Hauptdarsteller „Immobilienobjekt“ !

Genau jetzt wo die Tage wieder länger und vor allem heller werden, kommen Käufer und Verkäufer in Stimmung. Die Wohnimmobilien lassen sich in ihrem schönsten Licht präsentieren, denn Fotos gelingen jetzt am besten.

Wenn die Vorgärten und Gärten erblühen und auch Terrassen sich im wärmenden Sonnenlicht des Frühlings zeigen, dürfen Träume beginnen. Träume, dieses Haus, die Luxuswohnung sein eigen nennen zu dürfen.

Weiterführende links:

Hier geht es zum Immobilienlexikon : http://immobilienmakler.me/immobilienlexikon/

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Immobilienwissen – Abt. 2 Grundbuch

Grundwissen für Immobilienprofis

Wenn man ein Haus, ein Grundstück, eine Luxusimmobilie oder eine Wohnung verkaufen oder auch kaufen möchte, spielen diverse Unterlagen bei der Abwicklung eine große Rolle. Egal ob die Immobilie privat oder durch einen Immobilienmakler angeschafft oder veräußert wird, das Grundbuch wird bei allen Möglichkeiten zwingend benötigt. Das Grundbuch besteht aus verschiedenen s.g. Abteilungen. Es ist aufgeteilt in 5 Teile: dem Deckblatt, dem Bestandsverzeichnis, Abteilung 1 des Grundbuches, Abteilung 2 und Abteilung 3.

Abt. 2 Grundbuch – Immobilienwissen

Die Ziffern der unterschiedlichen Abteilungen werden mit römischen Zahen versehen. Muss also heißen: Grundbuch Abt. I , Abt. II und Abt. III . Das Grundbuch unterliegt dem öffentlichen Glauben und ist im BGB geregelt.

Was steht im Grundbuch Abteilung 2 ?

In der zweiten Abteilung des Grundbuches finden Makler, Notare, Eigentümer und andere Personen, mit berechtigtem Interesse, folgende Angaben:

  • Lasten und Beschränkungen (keine Grundpfandrechte)
  • Widersprüche gegen Eintragungen und Löschungen in den Abteilungen
    I und II werden in Abteilung II vermerkt.
  • Auflassungsvormerkung
  • Belastungen des Grundstückes
  • Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeit, beschränkt persöhnliche Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wohnrecht
  • Erbbaurecht
  • Reallast
  • Verfügungsbeschränkungen (hierdurch wird ein Verkauf oder eine weitere Belastung des Grundstücks verhindert)
  • Insolvenzvermerk
  • Zwangsversteigerung
  • Nacherbenvermerk
  • Anordnung der Nachlassverwaltung

Weitere Vermerke im Grundbuch

Vermerke werden von Amts wegen eingetragen. Solche Vermerke können sein:

  • Sanierungsvermerk
  • Veränderungssperre
  • Zwangsvollstreckungsvermerk
  • Testamentsvollstrecker-Vermerk
  • Nacherbenvermerk
  • Insolvenzvermerk

Weiterführende links:

Hier geht es zum Immobilienlexikon : http://immobilienmakler.me/immobilienlexikon/

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