Immobilienwissen – Der Aufhebungsvertrag

Im Prinzip kann man in vielen Bereichen einen so genannten Aufhebungsvertrag schließen. Der Vertrag hat dann zur Folge, dass ein zuvor geschlossener Vertrag, ungültig erklärt wird. Aufhebungsverträge kommen im Arbeitsrecht ebenso vor, wie beispielsweise im Mietrecht. Von daher ist der Aufhebungsvertrag eine rechtliche Seite die dem Makler, bzw. Immobilienmakler aber auch dem Eigentümer als Vermieter hier und da über den Weg läuft.

Aufhebung eines Mietverhältnisses

Sowohl der Mieter als auch der Vermieter haben das Recht, einen bestehenden Mietvertrag zu kündigen. Dabei ist es egal welche Sache, eine Wohnung, eine Haus, ein Grundstück, ein Boot, etc. gemietet wurde. Neben der Beendigung des Mietverhältnisses, durch die Kündigung einer der Parteien, gibt es auch noch den Aufhebungsvertrag.

Er wird meist von einer Seite angeregt, dann ausgearbeitet und von beiden Parteien beschlossen. Beide Vertragspartner haben somit die Möglichkeit ein Vertragsverhältnis schnellstmöglich zu beenden. Hierbei bleiben Kündigungsmodalitäten, wie beispielsweise Kündigugsfristen, aber auch weitere mietrechtliche Vereinbarungen unberücksichtigt. Das heißt sie können außer Acht gelassen werden.

Vorraussetzungen für einen Aufhebungsvertrag

Für den Mietaufhebungsvertrag gibt es keine Formvorschrift. Jedoch versteht es sich von selbst, dass man eine solche Vereinbarung, schon aus Beweisgründen, nur schriftlich macht. Hierbei werden alle wichtigen Details, die für die Aufhebung des Vertrages nötig sind, genannt.

Das heißt, neben den Namen und Anschriften der Vertragspartner wird auf den zuvor geschlossenen Vertrag verwiesen und ein Auszugstermin festgelegt. Außerdem kann vereinbart werden, dass keine weiteren Ansprüche gegen die jeweilige Partei mehr geltend gemacht werden sollen.

Vertragsdetails bei einem Mietaufhebungsvertrag

In einigen Fällen kam es vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartnern. Diese einigen sich deshalb darauf das Vertragsverhältnis schnellstmöglich aufzulösen. Oft soll dann die Eigentumswohnung, das Haus zur Miete oder auch eine sonstige Immobilie, wie Gewerbe, etc. schnellstmöglich geräumt werden.

Um einen schnellen Auszug aus der Wohnimmobilie zu erreichen, wird dem Mieter oft eine Abfindung in Aussicht gestellt. Dieser Vorgang soll den Auszug beschleunigen. Bei der Veräußerung von Rendite-Immobilien, wie einem Mehrfamilienhaus, bzw. bei dem Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung, kommen diese Unterlagen grundsätzlich auf den Tisch. So können die Rechtsverhältnisse vor dem Verkauf vom Immobilienmakler noch einmal ordentlich geprüft werden.

Rücktritt vom Aufhebungsvertrag

Sollten sich die Verhältnisse nach dem Vertragsabschluss aus einem Grund ändern, ist ein Rücktritt aus dem Aufhebungsvertrag jederzeit möglich. Wenn ein Rücktritt beschlossen wurde, werden die alten, zuvor geregelten Vertragsvorraussetzungen wieder hergestellt. Der alte Vertrag bleibt also bestehen.

Da es keine Formvorschrift für das Schließen eines Aufhebungsvertrages gibt, ist ein mündlicher Vertragsabschluss ebenso denkbar. Vor Gericht könnten sich jedoch die Vertragspartner in Wiedersprüche verstricken, sodass ein solcher Vertrag keine absolute Rechtssicherheit bietet.

Schriftlich, mündlich, konkludent

Rein rechtlich ist auch eine Einigung durch konkludentes Verhalten durchsetzbar. Wenn der Mieter beispielsweise auszieht und keine Miete mehr zahlt und der Vermieter dies ohne Einwände akzeptiert und vielleicht sogar die Kaution bereits zurückgezahlt hat, ist ebenfalls von einer Aufhebung des Vertrages auszugehen.

Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung ist eine schriftliche Vereinbarung unbedingt zu empfehlen, auch wenn diese vom Gesetz nicht gefordert wird. Wer sich auf absolut sicherem Terrain bewegen möchte, sollte den Aufhebungsvertrag jedoch immer schriftlich machen.

Weiterführende links:

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Schnell und einfach eine Immobilie verkaufen

Wer sein Haus, seine Wohnung oder ein Grundstück möglichst schnell und einfach verkaufen möchte, der benötigt gute Kenntnisse. Oft hapert es aber an dem nötigen Fachwissen. In der Regel wird daher ein gut ausgebildeter Makler, bzw. ein Immobilienmakler hinzugezogen. Da bei Unkenntnissen existenzbedrohende, rechtliche Maßnahmen, bis hin zu einer Kaufrückabwicklung die Folge sein können, sollte man sich umfassend mit der Materie beschäftigen. Wenn man privat eine Immobilie verkaufen möchte, dann sollte man über alle Schritte ausgiebig informiert sein. Lesen Sie hier den Artikel: Schnell und einfach eine Immobilie in Mettmann und Umgebung verkaufen können.

Wie verkaufe ich rechtssicher eine Immobilie

Bevor es zum Verkauf einer Wohnimmobilie oder eines Grundstückes kommt, tauchen viele Fragen auf. Ein marktorientierter Verkaufspreis muss von einem Spezialisten, einem Makler oder einer Immobilienkauffrau, bzw. einem Immobiliengutachter erstellt werden. Die oft angepriesenen online Immobilienwertermittlungen eignen sich nur wenig bis gar nicht, da jede Immobilie in ihrer Ausstattung, Lage (Aussicht), Anbauten, etc. individuell anzusehen ist.

Schnell und einfach eine Immobilie verkaufen

Die Gefahr besteht, das man seine Immobilie zu teuer oder gar unter Wert anbietet. Wenn man sie zu teuer anbietet, wird man den Preis irgendwann senken müssen. Dies sorgt dafür, dass Kunden oder Beobachter der Immobilie skeptisch werden. Die Immobilie wird aus Unsicherheit, es könnte etwas damit sein, nicht mehr verkauft und gilt als „verbrannt“.

Am Schlimmsten ist es jedoch, wenn man einen hoch angesetzten Kaufpreis nicht erklären kann, weil es an den nötigen Fachkenntnissen hapert. Es gibt also viele Fallstricke, die bei einem schnellen Immobilienkauf unbedingt zu Beachten sind.

Rechte und Pflichten vom Immobilienverkäufer

Des Weiteren muss man alle Unterlagen kennen, die einen rechtssicheren Verkaurf ermöglichen. Diese holt man zunächst ein und besorgt sich auch relevante Dokumente von der Stadt. Hier in Mettmann ist es die Stadt Mettmann, bzw. das Amtsgericht , so wie auch das Katasteramt.

In einer anderen Stadt, bzw. in einem anderen Bundesland gibt es andere Gesetze, die es zu beachten gilt. Bevor es irgendwann zum Notar geht, sollte man sich mit der behördlichen Seite, sowie mit dem Grundbuch, Grunddienstbarkeiten, Grundschuld, bzw. den Abteilungen des Grundbuches auseinandersetzen und auch Altlasten, Renovierungen, Instandhaltungszustand oder Rückstaus in Betracht ziehen.

Arglistige verschwiegene Mängel

Alles muss auf den Tisch! Sämtliche bauliche Veränderungen und damit die behördlichen Genehmigungen, Modernisierungen, etc.

Wann wurden die Fenster eingebaut und die Heizung erneuert das Dach geprüft, usw. ? All diese Dinge sind wichtig um rechtlich auf der richtigen Seite zu sein. Alles sollte schriftlich, anhand von Dokumenten und Rechnungen belegbar sein und vertraglich festgehalten werden.

Schnell und einfach eine Immobilie verkaufen

Wichtig ist es, dass man sich vor schlimmen Kaufrückabwicklungen oder Schadensersatzklagen absichert. Ein geschulter Makler weiß um die Relevanz der Rechtssicherheit und ist speziell in solchen Dingen geschult.

Ein Verkäufer ist mit der Unterstützung von einem Immobilienmakler auf der sicheren Seite und hat diesbezüglich nichts zu befürchten.

Eine gute Lage ist kein Verkaufsgarant

Eine tolle Lage oder Aussicht ist nicht unbedingt eine Garantie dafür, dass sich das Haus, die Eigentumswohnung oder das Grundstück gut verkauft. Es mag die Sache erleichtern aber entscheidend sind alle oben aufgeführten Punkte.

Durchaus eignen sich Toplagen in Mettmann Metzkausen, Ratingen Hösel, Düsseldorf Oberkassel und tolle Lagen in Hilden, Velbert, Haan und Gruiten besser, als etwaige Brennpunkte. Aber auch hier lassen sich schlechte, bzw. verwahrloste und veraltete Immobilien nicht mit der Einfachheit einer Luxusimmobilie, Villa, einem Landhaus oder einem Herrenhaus veräußern.

Pimp my house

Letzendlich gibt es neben einer Zielgruppenanalyse und einem gezielten Immobilienmarketing viele verkausfördernde Maßnahmen, die ein Immobilienmakler gekonnt umsetzen kann. Neben einem großen Netzwerk von kaufinteressierten Kunden, gibt es viele weitere Möglichkeiten um den Verkauf anzukurbeln. Hierzu gehört zum Beispiel eine professionelle Präsentation der Immobilie.

Angefangen bei den Immobilienfotos, über perfekte Videos und Drohnenaufnahmen, bis hin zum Expose und der Grundrissgestaltung. Hierfür lassen sich Immobilien gekonnt in Szene setzen und zuvor optimieren. Ein guter Makler verfügt diesbezüglich über fundiertes Zusatzwissen von home staging, Wohnpsychologie, aus der Einrichtungsberatung und manchmal selbst aus dem Feng Shui. Diese Maßnahmen gezielt angewendet, beschleunigen einen rechtsicheren und einfachen Verkauf enorn. Dies zur Freude von Verkäufer und Käufer.

Notwendiges Insiderwissen

Wenn Sie sich nun sicher sind, dass Sie die Immobilie alleine verkaufen können. Und dass Sie sich hierbei auf rechtssicherem Terrain bewegen, dann steht einem selbsständigen Verkauf nichts mehr im Wege!

Ansonsten können Sie mich gerne kontaktieren und von einer kostenlosen Beratung profitieren. Sie werden sehen, dass Sie als Verkäufer die Maklercourtage unter bestimmten Vorraussetzungen nicht zahlen werden. Gerne informiere ich Sie völlig kostenlos und gratis.

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