Alleineigentum – Immobilienwissen

Eigentümer und ihre Rechte

Das Alleineigentum gehört, wie der Name schon sagt, einer einzelnen Person. Der Begriff zählt zum Repertoire für Immobilienmakler, Verwalter sowie Eigentümer. Alleineigentum ist das Recht, alleine über eine Immobilie oder eine Sache zu verfügen. Gehört die Immobilie mehreren Personen, so nennt man dies Bruchteilseigentum oder Gesamthandseigentum. Die Eigentumsanteile an einer Immobilie werden im Grundbuch, Abteilung 1 eingetragen.

Alleineigentum im BGB

Das Eigentum wird im BGB unter § 903 begründet. Es erläutert die Befugnisse des Eigentümers an einer Sache. Der Eigentümer kann also mit der Sache oder der Immobilie, nach Belieben verfahren. Er hat das Recht, andere Personen von jeder Einwirkung auszuschließen.

Eigentumsrechte klären

Der Eigentümer kann laut Vertrag, z.B. Kaufvertrag, Schenkung, Erbe, etc. beweisen, das ihm die Immobilie zusteht oder gehört. Mit Eintragung in das Grundbuch (§891 BGB) sind solche Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie dann gefestigt, denn das Grundbuch unterliegt dem „öffentlichen Glauben„.

Alleineigentum – Wissen für Makler, etc.

Das im Grundbuch eingetragene Eigentum, an einer Eigentumswohnung oder einem Haus, bzw. Grundstück, begründet ein s.g. dingliches Recht. Das nicht eingetragene Eigentum an einer Immobilie, einem Haus einer Luxusimmobilie oder einem Grundstück, ist hingegen lediglich ein persönliches Recht.

Eigentümer oder Besitzer ?

In der Regel ist der Eigentümer auch der Besitzer. Besitz bedeutet in diesem Fall, das der Besitzer die Immobilie tatsächlich auch nutzt. Ein Vermieter kann Eigentümer sein, während der Mieter, rein rechtlich, der Besitzer, der Wohnung ist.

Rechte und Pflichten beachten

Wichtig ist: Durch das Alleineigentum an einer Sache oder Immobilie, dürfen keine Rechte Dritter verletzt werden. In der Immobilienbranche greifen hier z.B. die Nachbarschaftsrechte des jeweiligen Bundeslandes.

Immobilienfotos bei schlechtem Wetter

Attraktive Exposés gestalten

Es regnet und stürmt, draußen ist es grau und dunkel. Der Immobilienmakler hat einen Termin beim Verkäufer um Fotos von der Immobilie zu machen. Bilder, die das Objekt, das Einfamilienhaus, das Mehrfamilienhaus, die Villa oder die Eigentumswohnung im besten Licht darstellen sollen. Diese Bilder wird der Makler später nutzen, um die Immobilie im Internet, im Exposé und auch in seinen Ausstellungsräumen zu präsentieren. Lesen Sie hier weiter über: Immobilienfotos bei schlechtem Wetter

Objekt im rechten Licht zeigen

Aber macht es überhaupt Sinn, das Haus, die Wohnung oder das Grundstück an solch einem Tag zu fotografieren ? Der gelernte Fotograf verfügt ja im Gegensatz zum Leien noch über die nötige Ausrüstung, um das Objekt dementsprechend auszuleuchten. Aber der Immobilienberater selbst….? Meist nicht.

Immobilienfotos bei schlechtem Wetter

Aber wie wirken denn bitteschön Fotos auf den Interessenten, die dunkel sind und das Objekt nicht richtig darstellen? Nein, sie wirken eben gar nicht gut. Leider sieht man solche Bilder immer wieder im Internet. Eigentlich traurig, da es doch zum Basiswissen von einem Immobilienmakler gehört.

Problem lösen!

Nun gibt es für dieses Problem eine ganz einfache Lösung. Und zwar legt man seinen Termin, um die Fotos zu machen, einfach auf einen anderen Zeitpunkt. Wetternachrichten kann jeder einsehen und man kann heutzutage auch auf Daten zurückgreifen die auf Regen oder Sonne schließen. Grundsätzlich sind von Fototerminen aber auch Besichtigungsterminen an dunklen Tagen oder zu dunklen Uhrzeiten abzuraten.

Objekt ist nicht interessant

Bei einer Besichtigung oder der Begutachtung der Exposéfotos, wird der größte Teil der Interessenten, die Immobilie, die Eigentumswohnung, die Villa oder die Luxusimmobilie entweder nicht interessant finden oder sie noch einmal bei Tageslicht ansehen wollen. Eigentlich logisch, wenn man sich einmal in die Situation des potentiellen Käufers versetzt. Man würde wohl ähnlich handeln.

Darum: Exposéfotos und Besichtigungen sollten immer an schönen Tagen oder zumindest zur hellen Tageszeit gemacht werden. Wie man Fotos für ein Exposé fachmännisch macht, darüber schreibe ich in einem anderen Artikel.

Eine ordentliche Ausleuchtung der Räume, ist zu jeder Tageszeit wichtig.

Wenn der Immobilienvermittler nicht genug Zeit in die Präsentation der Immobilie steckt, wird er länger benötigen um das Objekt zu verkaufen und er wird möglicherweise auch weniger Geld dafür erzielen.