Immobilienlexikon

Hier finden Sie aktuelles und komprimiertes knowhow für Makler, Immobilienprofis und Laien. Gut verständliches Insider-Wissen, für den Kauf oder Verkauf von Immobilien. Sollten Sie ein Haus, eine Eigentumswohnung, eine Villa, Luxusimmobilien oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen wollen, dann können Sie hier einige Begriffe nachschlagen, die Ihnen bestimmt beim Umgang mit den Behörden, Rechtsanwälten, Architekten, Notaren aber auch mit dem Immobilienmakler helfen können.

Viel Spaß beim Stöbern!

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Weiterführende links:

Wenn Sie eine Immobilien, ein Haus oder eine Wohnung im Kreis Mettmann, Metzkausen oder Umgebung kaufen oder verkaufen möchten, finden Sie hier mein Angebot: https://immobilienmakler.me/

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Abgeschlossenheitsbescheinigung-Immobilienwissen

Knowhow für Interessierte

Die Abgeschlossenheit einer Wohnung ist die Grundvoraussetzung für die Eintragung in das Wohnungsgrundbuch. Das Dokument, die Abgeschlossenheitsbescheinigung, wird bei der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum benötigt. Möchten Sie beispielsweise eine Eigentumswohnung verkaufen, dann ist diese Bescheinigung, insbesondere für den Immobilienmakler wichtig.

In Fragen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung kann Ihnen ein Bausachverständiger, Architekt, Makler oder auch der Wohnungseigentumsverwalter ebenso weiterhelfen wie das Bauamt in Ihrer Stadt. Hier wäre die Stadt Mettmann für alle Stadtteile wie: Mettmann-Süd, Mettmann-West, Metzkausen, Obmettmann, etc. zuständig.

Wo erhält man eine Abgeschlossenheitserklärung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Untere Baubehörde der Gemeinde ausgestellt. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden. Eine Wohnung kann nur zu Sondereigentum erklärt werden, wenn sie in sich, räumlich, vollständig in sich abgeschlossen ist.

Voraussetzungen der Abgeschlossenheit

Alle Räume müssen den entsprechenden Verordnungen von Schallschutz und Brandschutz entsprechen. Bautechnische Anforderungen müssen für Wohnobjekte, Häuser, Wohnungen, Villen und Luxusimmobilien erfüllt sein. Sollten die Voraussetzungen nicht den nötigen Bestimmungen entsprechen, wie beispielsweise bei einem Altbau, dann ist unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem die Möglichkeit der Abgeschlossenheit gegeben.

Im Prinzip muss die zukünftige Wohnung einen „Kubus“ bilden. Die Abgrenzungen zu Nachbarwohnungen und zum Gemeinschaftseigentum müssen festgelegt sein und in einem Aufteilungsplan deutlich gekennzeichnet sein.     

Abgeschlossenheitsbescheinigung-Immobilienwissen

Die zu Sondereigentum erklärte Wohnung muss deutlich von anderen Wohnungen und den Miteigentumsanteilen getrennt sein. Eine eigene Haushaltsführung muss gegeben sein. Hierzu ist ein separater, eigener Eingang nötig. Ein WC, eine Waschgelegenheiten, sowie Wasser- und Abwasserversorgung und Entsorgung müssen gewährleistet sein. Stromanschlüsse und eine Kochgelegenheit dürfen nicht fehlen.

Abgeschlossenheit nicht zu Wohnzwecken

Es gibt aber auch die Abgeschlossenheit, für nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume oder Flächen. Dies können Kellerräume oder Garagen sein. Diese müssen ebenfalls abgeschlossen sein. Die Auflagen entsprechen in diesem Fall nicht denen, die für Wohnzwecke verlangt werden.

Allerdings ist auch hier wieder der Kubus, die abgeschlossene Fläche eines Raumes die Grundbedingung für eine Begründung. Ein Stellplatz, Carport oder Unterstand sind demnach nicht sondereigentumsfähig. Ihr Makler oder Immobilienmakler kann Ihnen diese Unterlagen erklären.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag auf eine Abgeschlossenheitserklärung, wird ein Aufteilungsplan, der die Aufteilung der zugehörigen Räume, deutlich kennzeichnet benötigt. Behilflich können hier ein Architekt, Immobilienmakler oder die Stadt sein.

Zudem werden Schnitte und Ansichten, sowie Grundrisse, teilweise Bauzeichnungen und Katasterauszüge sowie Angaben zum Antragsteller benötigt.

Die Unterlagen werden bei der Baubehörde zur Antragstellung eingereicht. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird zur Eröffnung von einem Wohnungsgrundbuch benötigt.

Wenn Sie ein Haus kaufen oder verkaufen möchten, gibt es viele Dinge die Sie beachten müssen. Von der Ideen, über die Unterlagenbeschaffung bis zur Umsetzung, ist es ein weiter Weg. Am besten lassen Sie sich von einem Immobilienmakler Ihres Vertrauens beraten.

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